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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum02 / 2005 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 02 / 2005



Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11903/04.OVG vom 01.02.2005

Rechtsgebiete:GG, SGB IV, BRAO, StBerG, RAVG
Schlagworte:Rechtsanwalt, Rechtsanwaltschaft, Rechtsanwaltsversorgungswerk, Pflichtbeitrag, Beitragsbemessungsgrundlage, Arbeitseinkommen, Arbeitsentgelt, Berufseinkommen, anwaltliche Tätigkeit, Beratungstätigkeit, Steuerberatung, Rechtsetzungsbefugnis, Satzungsautonomie, Parlamentsvorbehalt, Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Wesentlichkeitsgrundsatz, Vollversorgung
Leitsatz:1. Nach der Wertung des Landesgesetzes über die rheinland-pfälzische Rechtsanwaltsversorgung bemessen sich die Pflichtbeiträge zum Rechtsanwaltsversorgungswerk bei einem Rechtsanwalt, der vorwiegend als Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH tätig ist, nicht nach der Summe seines Arbeitseinkommens oder -entgeltes, sondern nach seinem anwaltlichen Berufseinkommen.

2. Bei dieser Gesetzeslage überschreitet es die Grenzen der autonomen Rechtsetzungsbefugnis des Rechtsanwaltsversorgungswerkes, wenn dieses die Beitragsbemessungsgrundlage kraft Satzungsrechts auf sämtliche Einkünfte aus juristischer Tätigkeit erstreckt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11903/04.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11716/04.OVG vom 01.02.2005

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeitragsrecht, Erschließungsaufwand, Erschließungsanlage, Erschlossensein, Verteilung, Aufwandsverteilung, Grundstück, Erschließungsbeitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Berechenbarkeit, Abrechnung, Rechnung, Abrechenbarkeit, Aufwand, beitragsfähiger Aufwand, Beitragspflicht, Kostenermittlung, Aufwandsermittlung, Schlussrechnung, Bauleitung, Honorar, Verjährung, Verjährungsfrist, Festsetzungsfrist, verjährte Forderung, Abschlagszahlung, Abbiegespur, Zuwendung, Zuweisung, Zuschuss, Geschossflächenmaßstab, Grundstücksfläche
Leitsatz:Die sachliche Erschließungsbeitragspflicht entsteht auch dann erst mit der Berechenbarkeit des Aufwands, wenn die Gemeinde es versäumt, ihre Gläubiger zur zügigen Rechnungstellung zu veranlassen.

Für die Berechenbarkeit des Erschließungsaufwands kommt es nicht darauf an, ob die letzte Rechnung mit einer Restforderung oder - etwa aufgrund überhöhter Abschlagszahlungen - mit einem Guthaben endet.

Der Aufwand für die Baubetreuungsleistung steht grundsätzlich erst nach Ablauf der Verjährungsfrist fest. Wird nach deren Ablauf eine Honorarrechnung gestellt, ist eine Gemeinde zwar nicht gehindert, die verjährte Forderung zu begleichen. Dadurch entstehende Aufwendungen sind jedoch im beitragsrechtlichen Sinn nicht erforderlich, so dass sie nicht in den beitragsfähigen Aufwand einfließen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11716/04.OVG


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