JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 01 / 2005
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BImSchG, UVPG, 4. BImSchVO, UVP-RL |
| Schlagworte: | Windkraftanlage, Windpark, Genehmigungsverfahren, förmliches Genehmigungsverfahren, UVP-Richtlinie, Drittschutz, Verfahren, vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Verfahrensrechte, betroffene Öffentlichkeit, Anfechtung, Aussetzung, richtlinienkonforme Auslegung, ?rhus-Übereinkommen, Zugang zu den Gerichten |
| Leitsatz: | 1. Zur Abgrenzung eines einheitlichen Windparks. 2. Die Bestimmungen des förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung haben wegen ihrer Funktion als Trägerverfahren für die nach der UVP-Richtlinie einer Umweltprüfung bedürftigen Anlagen drittschützende Wirkung für die "betroffene" Öffentlichkeit. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 E 12117/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, UVPG, 4. BImSchVO, UVP-RL |
| Schlagworte: | Windkraftanlage, Windpark, Genehmigungsverfahren, förmliches Genehmigungsverfahren, UVP-Richtlinie, Drittschutz, Verfahren, vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Verfahrensrechte, betroffene Öffentlichkeit, Anfechtung, Aussetzung, richtlinienkonforme Auslegung, ?rhus-Übereinkommen, Zugang zu den Gerichten |
| Leitsatz: | 1. Zur Abgrenzung eines einheitlichen Windparks. 2. Die Bestimmungen des förmlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung haben wegen ihrer Funktion als Trägerverfahren für die nach der UVP-Richtlinie einer Umweltprüfung bedürftigen Anlagen drittschützende Wirkung für die "betroffene" Öffentlichkeit. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 12114/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LVwVG, StVO |
| Schlagworte: | Abschleppen, Ersatzvornahme, Behindertenparkplatz, Parkausweis, Ermessen, Ermessensfehler |
| Leitsatz: | An der Freihaltung des einem Behinderten gemäß § 42 Abs. 4 Nr. 2 StVO i.V.m. Zeichen 314 sowie Zusatzzeichen 1044-11 zugeteilten Schwerbehindertenparkplatzes von unberechtigt parkenden Fahrzeugen besteht ein besonderes öffentliches Interesse. Deshalb kann ein dort verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug grundsätzlich sofort abgeschleppt werden. Wurde das auf einem Schwerbehindertenparkplatz im vorbezeichneten Sinne abgestellte Fahrzeug des Parkberechtigten abgeschleppt, weil der Parkausweis entgegen § 42 Abs. 4 Nr. 2 StVO nicht gut lesbar ausgelegt war, so dass die Ordnungsbehörde von einem unberechtigten Parken ausgehen musste, kann die Erstattung der entstandenen Kosten von dem Parkberechtigten verlangt werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11726/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | StAG |
| Schlagworte: | Einbürgerung, Sprachkenntnisse, ausreichende Sprachkenntnisse, Analphabet, Lesenkönnen |
| Leitsatz: | Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG liegen vor, wenn sich der Einbürgerungsbewerber im täglichen Leben, einschließlich der Kontakte mit Behörden, in seiner deutschen Umgebung sprachlich zurechtzufinden vermag, mit ihm ein seinem Alter und Bildungsstand entsprechendes Gespräch in deutscher Sprache geführt werden und er einen deutschsprachigen Text des alltäglichen Lebens lesen, verstehen und die wesentlichen Inhalte mündlich wiedergeben kann. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11481/04.OVG | |