JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 12 / 2004
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | SGB VIII |
| Schlagworte: | Jugendhilfe, Jugendhilferecht, Jugendhilfeträger, Träger der Jugendhilfe, gewöhnlicher Aufenthalt, Gesetzessystematik, Gesetzeszweck, Großeltern, Enkel, Verwandtenpflege, Vollzeitpflege, Pflegegeld, Kosten der Erziehung, Pauschalbetrag, Pflegestellenort, Schutz der Pflegestellenorte, Tagesgruppe, Erstattung, Kostenerstattung, Kostenerstattungspflicht, kostenerstattungspflichtig, leistungsfähig, Leistungsfähigkeit, Selbstbehalt, Spesen, Unterhalt, Unterhaltspflicht, unterhaltspflichtig, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Zuständigkeitswechsel, Wechsel der Zuständigkeit, Aufenthalt, Pflege, Erziehung, Kosten |
| Leitsatz: | Die Kostenerstattungspflicht nach § 89 a Abs. 3 SGB VIII setzt nicht voraus, dass mit der Begründung der örtlichen Zuständigkeit eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 86 Abs. 6 SGB VIII ein Zuständigkeitswechsel oder zumindest das Entstehen einer Kostenerstattungspflicht nach § 89 a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII verbunden war. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11228/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, LPflHG, SGB XI |
| Schlagworte: | Landespflegehilfenrecht, Sozialrecht, Pflegeversicherung, Pflege, Sozialstation, Sozialstation (AHZ), Ambulantes-Hilfe-Zentrum, AHZ, Förderung, Subvention, Subventionsverbot, Wettbewerb, Wettbewerbsfreiheit, Pflegemarkt, offener Pflegemarkt, Übertragung, Bedarf, Bedarfsplan, Bedarfsplanung, Einrichtung, Träger, Trägervielfalt, Gleichheitssatz, Willkürverbot, Beruf, Berufsfreiheit, Grundversorgung, Versorgung, Betreuung, Betreuungsbereich, Auslegung, verfassungskonforme Auslegung, Investitionsförderung, ambulante Hilfen, Investition, Rückwirkung, Pflegedienst, Pflegedienstanbieter, Rechtsschutz, effektiver Rechtsschutz |
| Leitsatz: | Zur (rückwirkenden) Investitionsförderung eines ambulanten Pflegedienstanbieters nach dem Landespflegehilfengesetz (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2004 - BVerwG 3 45.03 -, NJW 2004, 3134). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11388/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AGBSHG, BSHG, SGB X |
| Schlagworte: | Anmeldung, Anspruch, Anstalt, Anstaltsfürsorge, Anstaltsort, Anstaltsunterbringung, Anspruchsanmeldung, Aufenthalt, gewöhnlicher Aufenthalt, Aufwand, Aufwendungen, Aufwendungsersatz, Ausgaben, Ausschlussfrist, Basiszinssatz, Delegation, Delegationsnehmer, Eigenbeteiligung, Eigeninteresse, Ersatz, Erstattung, Erstattungsanspruch, Erstattungsbetrag, Fälligkeit, Finanzausgleich, Gemeinde, Hemmung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Interesse, Interessenquote, Kosten, Kostenausgleich, Kostenbeteiligung, Kostenerstattung, Kostenerstattungspflicht, Ortsgemeinde, Prozesszinsen, Rechtshängigkeit, Rechtmäßigkeit, Sonderfinanzausgleich, Sozialhilfe, Sozialhilfekosten, Sozialhilferecht, Soziallasten, Träger, örtlicher Träger, Verjährung, Verjährungshemmung, Wohngemeinschaft, Wohnsitz, Wohnsitzgemeinde |
| Leitsatz: | 1. Der Begriff der Aufwendungen in § 8 AGBSHG umfasst auch die von dem örtlichen Träger nicht unmittelbar an den Hilfeempfänger, sondern im Wege der Kostenerstattung geleisteten Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt. 2. Die Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung bzw. Kostenerstattung durch den örtlichen Träger der Sozialhilfe ist bei der Kostenbeteiligung der Gemeinde nach § 8 AGBSHG nicht zu prüfen (im Anschluss an das Urteil des Senats vom 11. September 2000 - 12 A 10225/00.OVG -, AS 28, 361). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11539/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BAT, SGB IX |
| Schlagworte: | Angestellter, Angestelltenverhältnis, Antrag, Arbeitsmarkt, Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Arbeitsvertragsparteien, Beendigung, Behinderung, Berufsunfähigkeit, Beschäftigung, Beschäftigungsmöglichkeit, Bundesangestelltentarifvertrag, Ermessen, Erwerbsminderung, teilweise Erwerbsminderung, volle Erwerbsminderung, Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeitsrente, Kündigung, Leistungsvermögen, Rente, Rentenantrag, Ruhen, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehinderter, schwerbehinderter Mensch, Schwerbehinderung, Tarifnorm, Tarifvertrag, Tarifvertragsparteien, Teilzeitarbeitsplatz, Weiterbeschäftigung, Weiterbeschäftigungsantrag, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, Zustimmung |
| Leitsatz: | 1. Die Zustimmung des Integrationsamtes nach § 92 SGB IX zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen wegen Erwerbsminderung ist eine Ermessensentscheidung. 2. Wird eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt, so ruht das Arbeitsverhältnis nach § 59 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 4 und 5 BAT. 3. In diesem Fall kann eine Zustimmung des Integrationsamtes nach § 92 SGB IX nicht erteilt werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11602/04.OVG | |