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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum07 / 2004 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 07 / 2004



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 11152/04.OVG vom 30.07.2004

Rechtsgebiete:GG, LBG
Schlagworte:Ausbildung, Ausbildungsanspruch, Beamtenrecht, Beamter auf Widerruf, Berufsfreiheit, Entlassung, Leistungsmängel, Mängel, Referendar, Referendare, Schulrecht, Schüler, Studienreferendar, Vorbereitungsdienst, fehlendes Fortschreiten
Leitsatz:Studienreferendare können aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden, wenn sie in ihrer Ausbildung nicht hinreichend fortschreiten und nicht erkennbar ist, dass sie das Ziel des Vorbereitungsdienstes, die Befähigung zu selbständiger Arbeit im Lehramt an Gymnasien, erreichen werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 11152/04.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10701/04.OVG vom 16.07.2004

Rechtsgebiete:GG, LV, SGB VIII, BSHG, SchulG, GSchulO
Schlagworte:Jugendhilferecht, Sozialhilferecht, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Schulrecht, Schule, Integrationshelfer, Integration, Behinderung, Unterrichtsbegleiter, Schulbegleiter, Eingliederungshilfe, Kosten, Kostenerstattung, Kostenübernahme, Schulbehörde, Schulträger, Schulverwaltung, Grundschule, Sozialleistungsträger, Sozialhilfeträger, Jugendhilfeträger, Träger, Selbstverwaltungsgarantie, Selbstverwaltung, Finanzhoheit, Verwaltungsvorschrift, Erstattung, Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, Geschäftsführung ohne Auftrag, Amtshilfe
Leitsatz:1. Nach rheinland-pfälzischem Landesrecht haben behinderte Kinder keinen Anspruch gegen die Schulverwaltung auf Bereitstellung eines Integrationshelfers (Schul- und Unterrichtsbegleiters) zur Ermöglichung des Besuchs der Grundschule oder auf Übernahme der dadurch anfallenden Kosten (Fortführung des Beschlusses des Senats vom 5. September 2002 - 12 B 11355/02.OVG -).

2. Daher kann dem Jugendhilfeträger, der die Kosten im Wege der Eingliederungshilfe gegenüber dem behinderten Kind zu übernehmen hat, gegen das Land aus übergeleitetem Recht kein Anspruch auf Kostenerstattung zustehen.

3. Es besteht auch kein allgemeiner öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen das Land.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10701/04.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10137/04.OVG vom 16.07.2004

Rechtsgebiete:VwVfG, BeamtVG, VAHRG, SGB VI, VwGO, VAHRG
Schlagworte:Beamtenrecht, Versorgungsbezüge, Versorgungsempfänger, Versorgungsausgleich, Versorgungsanwartschaft, Anwartschaft, Ausgleichsberechtigter, Ausgleichsverpflichteter, Rentenkonto, Härten, Regelung, Kürzungsbetrag, Festsetzungsbescheid, Änderung, Berechtigte, Leistungen, Rentenversicherung, Regelaltersrente, Hinterbliebene, Hinterbliebenenrente, Witwerrente, Halbwaisenrente, Rehabilitationsleistung, Grenzbetrag, Kürzung, Unverhältnismäßigkeit, Erstattung, Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
Leitsatz:1. Hat der aus einem Versorgungsausgleich gemäß § 1587b Abs. 2 BGB Berechtigte vor seinem Tod keine Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht erhalten, so wird die Versorgung des Verpflichteten nicht gemäß § 57 BeamtVG gekürzt, wenn den Hinterbliebenen des Verstorbenen aus dem Anrecht zeitlich begrenzt Leistungen lediglich in einer Höhe gewährt wurden oder werden, die absehbar den Grenzbetrag des § 4 Abs. 2 VAHRG nicht übersteigt.

2. Leistungen, die von den Hinterbliebenen des Verstorbenen nicht beantragt oder ihnen weder bewilligt noch gewährt wurden, sind bei der Ermittlung des Grenzbetrages nach § 4 Abs. 2 VAHRG nicht zu berücksichtigen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10137/04.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10433/04.OVG vom 16.07.2004

Rechtsgebiete:SchulG, NVG, PBefG, LFAG, GemO
Schlagworte:Schulrecht, Schülerbeförderung, Beförderungssorge, öffentliche Verkehrsmittel, öffentlicher Personennahverkehr, Schulbus, Schulbusverkehr, Finanzzuweisungen, Schülersonderverkehr
Leitsatz:Kreise und kreisfreie Städte sind dann ausnahmsweise nicht zur Einrichtung eines Schulbusverkehrs für die Schüler der in ihrem Gebiet gelegenen Grundschulen verpflichtet, wenn sich der Einsatz des Schulbusses als vollkommen unwirtschaftlich erweist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10433/04.OVG


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