JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 01 / 2004
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | WaffG, WaffKostV |
| Schlagworte: | Abgabenrecht, Abgabentatbestand, Auffangtatbestand, Amtshandlung, Bestimmtheit, Bestimmtheitsgebot, Besitzer, Interesse, Gebührenrahmen, Gebührenpflicht, Gebühr, Gebührenschuldner, Pflichtenkreis, Rahmengebühr, Regelüberprüfung, Überprüfung, Veranlasser, Waffe, Waffenbesitzer, Waffenbesitzerlaubnis, Waffenbesitzkarte, Waffenrecht, Zuverlässigkeit, Erlaubnis |
| Leitsatz: | 1. Zur Bestimmtheit eines Abgabentatbestandes. 2. Der Inhaber einer Waffenbesitzkarte ist Gebührenschuldner der für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung anfallenden Gebühr, da er die Vornahme dieser Amtshandlung veranlasst hat. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11556/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Baurecht, Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Prostitution, Wohnungsprostitution, Bordell, Gewerbe, Gewerbebetrieb, Prostitutionsgesetz |
| Leitsatz: | Bordell- und Wohnungsprostitution sind als gewerbliche Betätigung in Wohngebieten weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig; daran hat das Prostitutionsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3983) nichts geändert. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 11983/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | StVG, FeV |
| Schlagworte: | Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisinhaber, Eignung, Cannabis, Drogenkonsum, gelegentlicher Drogenkonsum, Drogeneinfluss, Trennungsbereitschaft, Trennung, THC, THC-Konzentration, Pupillenadaption, Grenzwert, Alkohol, Verkehrssicherheit, |
| Leitsatz: | Ein Fahrerlaubnisinhaber hat ein Fahrzeug unter verkehrsrechtlich relevantem Cannabiseinfluss geführt, wenn er zum einen objektiv unter Drogeneinfluss gestanden hat. Dies ist in Anknüpfung an den durch die Grenzwertkommission am 20. November 2002 festgesetzten Grenzwert der Fall, wenn der Fahrer 1,0 ng THC pro ml Blut bei der Fahrt aufgewiesen hat. Zum anderen ist zu verlangen, dass bei dem Fahrerlaubnisinhaber cannabisbedingte Beeinträchtigungen aufgetreten sind, die im Allgemeinen Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs haben können. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10206/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | MGVO, MOG, VwGO |
| Schlagworte: | Milch-Garantiemenge, Milchgarantiemenge, Referenzmenge, Milchreferenzmenge, Milch-Referenzmenge, Anlieferungs-Referenzmenge, Bescheinigung, Übergangsbescheinigung, Übertragungsbescheinigung, Anschlussberufung, Parteibeitritt |
| Leitsatz: | 1. § 9 Abs. 1 Satz 1 MGVO vermittelt nur dem Erwerber der Milchreferenzmenge einen Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung, nicht aber dem Veräußerer. 2. Die Bescheinigung über den Milchreferenzmengenübergang ist ein feststellender Verwaltungsakt, der nichts an der materiellen Rechtslage ändert, die Beteiligten aber hindert, sich auf eine von der Feststellung abweichende Rechtslage zu berufen. 3. Zur Anschlussberufungsfrist |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10866/03.OVG | |
"Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Entscheidungen 01 / 2004 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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