JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 12 / 2003
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, BauNVO, BImSchG |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Normenkontrolle, Normenkontrollantrag, Rechtsschutzinteresse, Rechtsschutzbedürfnis, Fehlerbehebung, ergänzendes Verfahren, Gewerbegebiet, Industriegebiet, Gewerbebetrieb, Industriebetrieb, belästigend, erheblich belästigend, Gliederung, Baugebiet, Schallleistungspegel, flächenbezogener Schallleistungspegel, immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel, Immissionen, Immissionsschutz, Schallschutz, Umwelteinwirkungen, schädliche Umwelteinwirkungen, Trennungsgrundsatz |
| Leitsatz: | 1. Es muss noch keine unzulässige Planung eines konkreten einzelnen Bauvorhabens mit den Mitteln des § 1 Abs. 4 BauNVO bedeuten, wenn zur Ansiedlung eines größeren erheblich belästigenden Gewerbebetriebs aus Gründen der Nachbarschaftsverträglichkeit ein nach immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln gegliedertes Industriegebiet geplant wird und in dessen Teilgebieten jeweils nur Teile des Betriebs untergebracht werden können. 2. Wenn planerisch sichergestellt ist, dass ein benachbartes allgemeines Wohngebiet keinen unzulässigen Immissionen ausgesetzt wird, kann es aus der Sicht des § 50 BImSchG im Einzelfall zulässig sein, in dessen Nachbarschaft ein Industriegebiet auszuweisen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10624/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | KAG, FlurbG, EGV, LWaldG, LStrG |
| Schlagworte: | Beitrag, wiederkehrender Beitrag, Außenbereich, Ausbau, Feldweg, Waldweg, Weinbergsweg, Feld- und Waldwege, Feld- und Waldwegenetz, Wirtschaftsweg, Forstwirtschaftsweg, Wanderweg, Wegebau, Wegeausbaubeitrag, Wegebaubeitrag, Wegeunterhaltung, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Forstbetrieb, Holzabfuhr, Gemeindewald, Forstwirtschaft, Jagdbezirk, Eigenjagdbezirk, Flurbereinigung, Flurbereinigungsplan, Satzung, Wegenetz, gemeinschaftliches Wegenetz, Einrichtung, öffentliche Einrichtung, gemeindliche Einrichtung, einheitliche Einrichtung, Kostenspaltung, Abschnittsbildung, Gemeinschaftsrecht, Beihilfe, staatliche Beihilfe, Wettbewerb, Wettbewerbsverfälschung, gemeinsamer Markt, Spezifizität, selektiver Charakter, Sondervorteil, Gemeindeanteil, Nutzung, Verkehr, Jagdpacht, Jagdpachtanteil, Vorausleistung, Vorausleistungserhebung, Vorschuss, Wegeunterhaltungspflicht, Unterhaltung, Unterhaltungspflicht |
| Leitsatz: | Das Feld- und Waldwegenetz, für dessen Ausbau und Instandhaltung wiederkehrende Beiträge erhoben werden können, umfasst als einheitliche ständige Gemeindeeinrichtung die dem öffentlichen Verkehr nicht gewidmeten, in der Unterhaltungslast der Gemeinde stehenden Wege im Außenbereich, die in erster Linie der Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke dienen. Dazu gehören grundsätzlich nicht die zur Binnenerschließung beispielsweise eines Eigenjagdbezirks bzw. ausschließlich zur Bewirtschaftung des Gemeindewaldes angelegten Wege, die von anderen nicht in Anspruch genommen werden dürfen. Die Gemeinde wird weder durch bundes- oder landesrechtliche Bestimmungen noch durch das europäische Gemeinschaftsrecht verpflichtet, das gesamte Wegenetz, das innerhalb ihrer Eigenjagdbezirke bzw. des Gemeindewaldes liegt, aus dem Geltungsbereich einer Wegebaubeitragssatzung auszunehmen. Von einer erheblichen anderweitigen Nutzung der Feld- und Waldwege, die zur Übernahme eines Gemeindeanteils zwingt, ist auszugehen, wenn sie hinsichtlich ihres Umfangs und/oder ihrer Art einen spezifischen Unterhaltungsbedarf auslöst. Auf den Fußgänger- und den Radfahrverkehr, das Reiten sowie den Skilanglauf trifft dies im Allgemeinen nicht zu. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11246/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LBG, BeamtVG |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, Dienstunfall, Sachschaden, Sachschadensersatz, Ersatz von Sachschäden, Kraftfahrzeug, Wegeunfall, Ausübung des Dienstes, Dienstreise, Weg zur Dienststelle |
| Leitsatz: | Ein Beamter kann nach § 99 Abs. 1 LBG Ersatz des bei seinem privaten Kraftfahrzeug entstandenen Sachschadens beanspruchen, wenn der dienstliche Einsatz des Fahrzeugs genehmigt worden ist. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11521/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, VwGO |
| Schlagworte: | Baurecht, Normenkontrolle, Normenkontrollverfahren, Abwägung, Abwägungsfehler, Abwägungsmangel, Hochwasser, Hochwasserschutz, Änderung der Sachlage, Abwägungsergebnis, Abwägungsvorgang, Satzungsbeschluss, ergänzendes Verfahren, Bebauungsplan, Konfliktbewältigung, Ziel der Raumordnung, Zielabweichung, Zielabweichungsverfahren |
| Leitsatz: | Wird ein Bebauungsplan lediglich wegen eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 4 BauGB einem ergänzenden Verfahren mit erneutem Satzungsbeschluss unterzogen, so ist eine nach dem ursprünglichen Satzungsbeschluss eingetretene Änderung der Abwägungsgrundlagen im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nur dann beachtlich, wenn sie der Gemeinde bekannt geworden ist (Bestätigung der Rechtsprechung im Urteil vom 20. Januar 2003, NuR 2003, 373 = NVwZ-RR 2003, 629) . |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11362/03.OVG | |