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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum11 / 2003 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 11 / 2003



Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 B 11220/03.OVG vom 04.11.2003

Rechtsgebiete:Krw-/AbfG, VwGO, AbfAblV, DepRL, EGV, LV, GG
Schlagworte:Abfalldeponie, Deponie, Abfallbehandlung, mechanisch-biologische Behandlung, Zweckverband, Deponiezweckverband, Wirtschaftlichkeitsgebot, Regelungsanordnung, einstweilige Anordnung, Vorabentscheidungsersuchen, Vorabentscheidungsverfahren, Folgenabwägung, Erfolgsaussichten, überwiegende Erfolgsaussichten, effektiver Rechtsschutz, EG-Richtlinie, Abfallrecht, vorläufiger Rechtsschutz
Leitsatz:Ist der Europäische Gerichtshof im Hauptsacheverfahren um Vorabentscheidung zur Vereinbarkeit einer nationalen Rechtsnorm mit Gemeinschaftsrecht ersucht worden, muss nicht allein deshalb vorläufiger Rechtsschutz gegen deren Vollzug gewährt werden. Es ist lediglich die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass der Gerichtshof die Unvereinbarkeit feststellt.

Ein Deponiezweckverband kann wegen der ihm obliegenden Wahrung des verfassungsrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgebots effektiven Rechtsschutz gegen den Vollzug potentiell nichtiger oder unanwendbarer Rechtsnormen verlangen, die Investitionserfordernisse auslösen.

Zur Vereinbarkeit der Abfallablagerungsverordnung - AbfAblV - mit Gemeinschaftsrecht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 11220/03.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11467/03.OVG vom 03.11.2003

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Sozialhilferecht, Sozialhilfe, Blindenhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Hilfe, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Anstalt, Heim, Einrichtung, Aufenthalt, gewöhnlicher Aufenthalt, Kosten, Zusammenhangskosten, Hilfe, einrichtungsbezogene Hilfe, Anstaltsort, Schutz der Anstaltsorte, Leistung, Träger der Sozialhilfe, örtlicher Träger der Sozialhilfe, Sozialhilfeträger
Leitsatz:Bei einem Aufenthalt des Hilfeempfängers in einem Heim ist die örtliche Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe nach § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG nicht auf die unmittelbare einrichtungsbezogene Hilfe beschränkt, sondern sie umfasst jede Hilfe, die nach Maßgabe der Bestimmungen des BSHG geleistet wird (hier: Blindenhilfe).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11467/03.OVG


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