JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 10 / 2003
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VwGO, FStrG, VwVfG |
| Schlagworte: | Oberverwaltungsgericht, Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit, instanzielle Zuständigkeit, erstinstanzliche Zuständigkeit, Planfeststellung, Planfeststellungsverfahren, Bundesstraße, Planfeststellungsbeschluss, Außer-Kraft-Treten, Aufhebung, Widerruf |
| Leitsatz: | Das Oberverwaltungsgericht entscheidet nicht in erstinstanzlicher Zuständigkeit über Klagen auf Feststellung des Außer-Kraft-Tretens oder auf Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde zur Aufhebung oder zum Widerruf fernstraßenrechtlicher Planfeststellungsbeschlüsse, die vor dem 7. Juli 1974 bestandskräftig geworden sind. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 1 C 10611/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, gemeinsamer Bebauungsplan, benachbarte Gemeinden, Planungsverband, Zweckverband |
| Leitsatz: | Mehrere benachbarte Gemeinden können einen Bebauungsplan, dessen Geltungsbereich sich über die Grenzen des jeweiligen eigenen Gemeindegebiets hinaus auf Gemarkungsteile der Nachbargemeinden erstreckt, nur aufstellen, wenn sie sich zu einem Planungsverband oder Zweckverband zusammenschließen. Eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 204 Abs. 1 BauGB über den gemeinsamen Flächennutzungsplan auf den Bebauungsplan scheidet aus. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10303/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, KAG, LWG |
| Schlagworte: | Abgabenrecht, Schmutzwassergebührenrecht, Gebührenrecht, Schmutzwassergebühr, Schmutzwasser, Kleinkläranlage, Kläranlage, Vollanschluss, Hauskläranlage, Klärgrube, Überlauf, Wasser, Wasserqualität, Vergleichbarkeit, Gleichbehandlung, Gebühr, Qualität, Gebührenmaßstab, Schmutzwassermenge, Äquivalenzprinzip, Benutzungsgebühr |
| Leitsatz: | Die Erhebung einheitlicher Schmutzwassergebühren auch für Grundstücke, von denen Schmutzwasser über den Überlauf einer Kleinkläranlage in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, ist weder im Hinblick auf die gebührenrechtliche Gleichbehandlung mit Grundstücken, die über einen Vollanschluss verfügen, noch wegen einer fehlenden Differenzierung in Bezug auf die Qualität des eingeleiteten - vorgereinigten - Schmutzwassers rechtlich zu beanstanden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10679/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LGebG, LGVerm, BOÖbVI, LVwVfG |
| Schlagworte: | Abgabenrecht, Abgabe, Beliehener, Berufsordnung, Gebühr, Gebührenrecht, Gebührenverzeichnis, Ingenieur, Kataster, Katasternachweis, Katasteramt, Kosten, Kostenbescheid, Kostenträger, Liegenschaftskataster, ÖbVI, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Organ, Organstellung, Pflichtenkreis, Prüfgebühr, Teilungsvermessung, Übernahmegebühr, Veranlasser, Veranlasserbegriff, Vermessung, Vermessungsingenieur, Vermessungsschrift, Vermessungswesen, Verursacher |
| Leitsatz: | Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist bei Einreichung der Vermessungsschriften zur Prüfung und Übernahme in das Liegenschaftskataster nicht Veranlasser einer gebührenpflichtigen Amtshandlung. Er wird nur im öffentlichen Interesse und nicht in seinem eigenen, privaten Pflichtenkreis tätig (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 25.07.1996 - 12 A 13130/95.OVG - im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Veranlasserbegriff). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10918/03.OVG | |