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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum09 / 2003 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 09 / 2003



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 B 11491/03.OVG vom 26.09.2003

Rechtsgebiete:GemO
Schlagworte:Bebauungsplan, Satzungsbeschluss, Mitwirkungsverbot, Ratsmitglied, Vorteil, unmittelbarer Vorteil, Bevölkerungsteil
Leitsatz:Zum Mitwirkungsverbot für ein Ratsmitglied bei der Aufstellung eines Bebauungsplans.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 11491/03.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10900/03.OVG vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:LBauO
Schlagworte:Berufsrecht, Ingenieur, Bauingenieur, Standsicherheit, Standsicherheitsnachweis, Statik, Liste, Listeneintragung, Regelmäßigkeit, regelmäßige Aufstellung, regelmäßige Prüfung, Baugenehmigungsverfahren, vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Sachkunde, Erfahrung, ausreichende Sachkunde, ausreichende Erfahrung
Leitsatz:Soweit die Aufnahme in die Liste der Personen, die zur Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen berechtigt sind, die regelmäßige Aufstellung oder Prüfung von Standsicherheitsnachweisen in einem Fünf-Jahres-Zeitraum voraussetzt, sollen ausreichende Sachkunde und Erfahrung der Antragsteller gewährleistet werden. Davon kann grundsätzlich nur die Rede sein, wenn der Antragsteller in den fünf Jahren vor der Antragstellung jährlich im Durchschnitt nicht weniger als zehn Standsicherheitsnachweise aufgestellt oder geprüft hat.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10900/03.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 11243/03.OVG vom 23.09.2003

Rechtsgebiete:AuslG, AsylVfG
Schlagworte:Duldung, Auflage, Wohnsitznahme, Unterbringung, Landesunterkunft, Ausreisepflicht, Mitwirkungspflicht, Identitätsklärung, Passbeschaffung, psychosoziale Betreuung, ausländerrechtliche Beratung, Sprachanalyse, Verhältnismäßigkeit, Dauer
Leitsatz:Zur Rechtmäßigkeit der einem seine Identität seit Jahren verschleiernden Ausländer erteilten Auflage, in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige zu wohnen (§ 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG in Verbindung mit den hierzu ergangenen rheinland-pfälzischen Verfahrensregelungen vom 25. Mai 2000/16. Juni 2003).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 11243/03.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 11357/03.OVG vom 22.09.2003

Rechtsgebiete:GG, VwGO, LBG
Schlagworte:Beamtenrecht, dienstliche Anordnung, dienstliche Weisung, Verwaltungsakt, Handeln durch Verwaltungsakt, sofortige Vollziehung, Sofortvollzug, Anordnung der sofortigen Vollziehung, Vollziehungsanordnung, Begründung, Dienstkleidung, Uniform, Uniformzwang, Erscheinungsbild, äußeres Erscheinungsbild, Haartracht, Haarlänge, Lagerfeld-Zopf, Pferdeschwanz, Grundrechte, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Persönlichkeitsrecht, Gleichheitssatz, Gleichbehandlung,
Leitsatz:1. Das für uniformierte Polizeibeamte generell angeordnete Verbot einer "deutlich über den Hemdkragen reichenden Haarlänge" ist rechtmäßig.

2. Der Anspruch des Beamten auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit ist von vornherein begrenzt durch die Sachnotwendigkeiten des ihm anvertrauten Amtes.

3. Die Einschätzung des Dienstherrn, überlange Haare bei uniformierten Polizeibeamten stießen in weiten Kreisen der Bevölkerung auf geringe Akzeptanz oder gar Ablehnung und erschwerten deshalb die effektive Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 11357/03.OVG


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