( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum08 / 2003 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 08 / 2003



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10842/03.OVG vom 15.08.2003

Rechtsgebiete:PersAnpassG, GG
Schlagworte:Soldatenrecht, Personalanpassungsgesetz, Zurruhesetzung, vorzeitige Zurruhesetzung, subjektives öffentliches Recht, Schutznormtheorie, Grundrechte, Gleichheitssatz, Gleichbehandlungsgebot, Ausstrahlungswirkung, norminterne Wirkung, Ermessensentscheidung, Willkür, Versetzung in den Ruhestand
Leitsatz:§ 1 des Personalanpassungsgesetzes räumt den Berufssoldaten kein subjektives öffentliches Recht auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand oder doch jedenfalls ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber ein. Ihnen steht insbesondere auch kein auf die Beachtung des Gleichheitssatzes beschränkter Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die von ihnen gewünschte Zurruhesetzung zu.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10842/03.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10196/03.OVG vom 07.08.2003

Rechtsgebiete:BauGB, BImSchG
Schlagworte:Mobilfunk, Mobilfunksendeanlage, Bebauungsplan, Befreiung, Wohl der Allgemeinheit, Immissionen, gesunde Wohnverhältnisse, Ermessen, Ermessensausübung, städtebauliches Konzept, Ausschlussbereich
Leitsatz:1. Die Schließung einer Versorgungslücke eines Mobilfunknetzes kann im Einzelfall im öffentlichen Interesse liegen und daher die Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes gemäß § 31 Abs. 2 BauGB aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit erfordern.

2. Bei der Entscheidung über die Befreiung steht der zuständigen Stelle ein mit sachgerechten Erwägungen auszufüllender Ermessensspielraum zu.

3. Der Grundsatz, dass allein sachgerechte Erwägungen die Ermessensausübung beeinflussen dürfen, schließt es aus, dass eine Kommune in diesem Zusammenhang ein Konzept erarbeitet und der Entscheidung über die Befreiung zugrunde legt, das ohne wissenschaftlich gesicherte Grundlage und in Abweichung von der 26. BImSchV weitergehende Personengrenzwerte und daran orientierte Ausschlussbereiche für Mobilfunksendeanlagen festlegt.

Ebenfalls fehlerhaft ist es, wenn sich die Festlegung von Ausschlussbereichen allein daran orientiert, wo die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen von der Bevölkerung akzeptiert wird.

4. Ein städtebauliches Konzept zur Steuerung der Standortauswahl für Mobilfunksendeanlagen darf sich nicht allein auf theoretische Überlegungen beschränken, von welchen Standorten aus funktechnisch eine flächendeckende Versorgung möglich ist, sondern muss auch berücksichtigen, ob dem jeweiligen Mobilfunkbetreiber dort auch tatsächlich die Verwirklichung der Konzeption möglich ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10196/03.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 11186/02.OVG vom 07.08.2003

Rechtsgebiete:BauGB, 4. BImSchV
Schlagworte:Windenergieanlage, Flächennutzungsplan, Offenlegungsbekanntmachung, Anstoßfunktion, Konzentrationszone, Vorrangzone, öffentliche Belange, Landschaftsschutz, Verunstaltung, schutzwürdige Umgebung, Störung des Landschaftsschutzes, exponierter Standort, Naturschutz, Erschließung, Bauherrenwechsel, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Windfarm, enger räumlicher Zusammenhang, betrieblicher Zusammenhang, Aufspaltung, Umgebung
Leitsatz:1. Eine Offenlegungsbekanntmachung bezüglich eines Flächennutzungsplans, der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausweisen soll, hat nicht die erforderliche Anstoßwirkung, wenn hierin lediglich auf eine "Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen" hingewiesen wird.

2. Belangen des Landschaftsschutzes stehen Windenergieanlagen in Bereichen, die nicht förmlich unter Schutz gestellt sind, nur entgegen, wenn die Anlagen an exponierter Stelle in einer landschaftlich reizvollen Umgebung errichtet werden sollen.

3. Zur Unzulässigkeit der Aufspaltung einer Bauvoranfrage für eine aus 4 Windenergieanlagen bestehenden Windfarm durch einen im Verwaltungsprozess vorgenommenen Bauherrenwechsel bezüglich zweier dieser Anlagen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 11186/02.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 11997/02.OVG vom 07.08.2003



Seite:   1  2 


Weitere Urteile



Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-rheinland-pfalz/uebersicht-2003-08-2

"Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Entscheidungen 08 / 2003 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN