JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 06 / 2003
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| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Baurecht, Disco-Effekt, erdrückende Wirkung, Gebot der Rücksichtnahme, Infraschall, optische Bedrängung, optisch bedrängende Wirkung, psychische Auswirkung, psychische Belastung, Rücksichtnahme, Schattenwurf, Schlagschatten, Windenergieanlage, Windkraftanlage |
| Leitsatz: | Eine im Rahmen des Gebots der Rücksichtnahme für möglich gehaltene "erdrückende Wirkung" geht nicht von einer Windenergieanlage aus, die 300 m von einer Außenbereichsbebauung entfernt ist. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 11127/02.OVG | |
| Rechtsgebiete: | KAG, LStrG, RUO |
| Schlagworte: | Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Vorausleistung, Vorausleistungserhebung, Vorausleistungsbescheid, Straßenrecht, Straße, Weg, Wegeparzelle, Wegerecht, preußisches Wegerecht, öffentliche Straße, öffentlicher Verkehr, öffentliche Verkehrsanlage, Umlegung, Umlegungsplan, Umlegungsbehörde, Flurbereinigung, Flurbereinigungsverfahren, Widmung, konkludente Widmung, Wegepolizei, Wegepolizeibehörde, Straßenbaulast, Straßenbaulastträger, Straßenunterhaltung, Straßenunterhaltungspflicht, Straßenunterhaltungspflichtiger, Unterhaltung, Unterhaltungspflicht, Unterhaltungspflichtiger, Gemeindestraße, öffentliche Gemeindestraße, Klassifizierung, Straßenklassifizierung, klassifizierte Straße, |
| Leitsatz: | Vor dem In-Kraft-Treten des Flurbereinigungsgesetzes konnten im Rahmen eines Verfahrens nach der Reichsumlegungsordnung Wege für den öffentlichen Verkehr ausgewiesen und damit gewidmet werden (im Anschluss an Urteil des 1. Senats vom 18. Juni 1970 (AS 11, 386 [388]). Straßen, die nicht durch die Landesverordnung über die Einstufung von Landes- und Kreisstraßen klassifiziert wurden, gelten gemäß § 54 Satz 2 LStrG als Gemeindestraßen, falls sie vor dem In-Kraft-Treten des Landesstraßengesetzes tatsächlich von einer Gemeinde unterhalten worden sind. Dass die Gemeinde auch die rechtliche Unterhaltungslast getragen hat, ist nicht erforderlich. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10310/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | FlurbG |
| Schlagworte: | Weg, Wegenetz, Änderung, Aufhebung, Einziehung, Zusammenlegung, Zusammenlegungsplan, Veränderung, nötigste Maßnahmen, Wirkung, Gemeindesitzung |
| Leitsatz: | 1. In einem Flurbereinigungsverfahren geschaffene Wege können in einem späteren Flurbereinigungsverfahren, insbesondere auch in einem Zusammenlegungsverfahren, aufgehoben werden. 2. § 97 Satz 2 FlurbG steht der Aufhebung von Wegen im Zusammenlegungsverfahren nicht entgegen. 3. Zur Ermessensausübung bei der Aufhebung von Wegen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 C 11684/02.OVG | |
"Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Entscheidungen 06 / 2003 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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