JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 05 / 2003
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | KAG, GG, BauNVO |
| Schlagworte: | Beitragsrecht, Kommunalabgabenrecht, Wasserversorgung, Wasserversorgungsbeitrag, wiederkehrender Wasserversorgungsbeitrag, Beitrag, wiederkehrender Beitrag, Außenbereich, Außenbereichsgrundstück, Innenbereich, unbeplanter Innenbereich, Innenbereichsgrundstück, Grundflächenzahl, Vollgeschoss, Vollgeschosszuschlag, Grundfläche, Grundflächenmaßstab, Vorteil, Vorteilsbemessung, Beitragsgerechtigkeit, Vorteilsprinzip, Gleichheit, Kleinsiedlungsgebiet, Umland, Umlandfläche, Umgriffsfläche, Divisor, starre Umlandfläche, bebaute Fläche, angeschlossene Fläche, überbaute Fläche |
| Leitsatz: | Ein mit Vollgeschosszuschlägen kombinierter Grundflächenmaßstab für wiederkehrende Wasserversorgungsbeiträge, bei dem die beitragserhebliche Grundfläche bebauter und angeschlossener Außenbereichsgrundstücke mittels Teilung der angeschlossenen überbauten Fläche durch 0,2 ermittelt wird, begegnet jedenfalls bei Gemeinden im ländlichen Raum keinen Bedenken. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10263/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, Europäische Vogelschutzrichtlinie |
| Schlagworte: | Windkraftanlage, Windenergieanlage, Privilegierung, Bebauung, öffentlicher Belang, Vogelschutz, Vogelschutzrichtlinie, Vogelschutzgebiet, faktisches Vogelschutzgebiet |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen eines faktischen Vogelschutzgebietes im Zusammenhang mit dem Bau von Windkraftanlagen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10481/02.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LBauO |
| Schlagworte: | Beseitigungsanordnung, Verhältnismäßigkeit, milderes Mittel, Verantwortlicher |
| Leitsatz: | Verstößt eine bauliche Anlage gegen baurechtliche Vorschriften, so ist der Erlass einer Beseitigungsanordnung nur dann unverhältnismäßig, wenn sich eine andere, den Verantwortlichen weniger belastende Maßnahme anbietet. Es ist nicht Aufgabe der Bauaufsichtsbehörde, alle rechtlich und technisch denkbaren Möglichkeiten der Abhilfe zu untersuchen. Dem verantwortlichen Bauherrn oder Eigentümer obliegt es, der Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage genauer Pläne einen konkreten Gegenvorschlag zur Herstellung baurechtmäßiger Zustände zu unterbreiten. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10451/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, VwVfG, AEG |
| Schlagworte: | Eisenbahnrecht, Planfeststellungsrecht, Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, vereinfachtes Verfahren, Klagebefugnis, Rechtsverletzung, Planänderung, landschaftspflegerischer Begleitplan, Lärmschutz, aktiver Lärmschutz, Landschaftsbild, Abschirmung, optische Abschirmung, Ausgleich, naturschutzrechtlicher Ausgleich, Abwägung, privater Belang, abwägungserheblicher Belang, Lärmschutzwald, Eisenbahn, Bahn, Deutsche Bahn |
| Leitsatz: | Zur Klagebefugnis von Anliegern einer Bahnneubaustrecke gegen eine im vereinfachten Verfahren beschlossene Planänderung, mit der eine im landschaftspflegerischen Begleitplan zum Planfeststellungsbeschluss festgesetzte naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme (hier: Pflanzung von Streuobstgehölzen) verlegt wird. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10392/03.OVG | |