JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 03 / 2003
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BVerfGG, BeamtVG, VAHRG, BGB |
| Schlagworte: | Versorgungsbezüge, Kürzung, Verbindlichkeit, Bundesverfassungsgericht, Versorgungsausgleich, Härteregelung, Unterhalt, Unterhaltsleistungen, Scheidungsunterhalt, Familienunterhalt |
| Leitsatz: | § 5 Abs. 1 VAHRG erfasst grundsätzlich nur den Anspruch auf nachehelichen (Scheidungs-)Unterhalt, nicht aber auch den Anspruch auf Familienunterhalt gemäß § 1360 BGB. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 A 11884/02.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BSHG, BGB |
| Schlagworte: | Sozialhilfe, Hilfe, Alterssicherung, Schonvermögen, Bestattungsvorsorgevertrag, Kündigung, Vermögen, Einsatz, Härte, Alter, Bestattung, Bestattungskosten, Verwertung |
| Leitsatz: | Der Einsatz eines Guthabens aus einem Bestattungsvorsorgevertrag stellt in der Regel keine Härte im Sinne des § 88 Abs. 3 BSHG dar. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 12 A 10302/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 93/104/EG, BBesG, MVergV, LBG |
| Schlagworte: | Arbeitszeit, Arbeitszeitregelung, Alimentationsprinzip, Abgeltung, Anwesenheit, Beamter, Bereitschaftsdienst, Besoldungsrecht, Dienst, Dienstbereitschaft, Dienstort, Dienstzeit, dienstliche Belastung, Freizeit, Rufbereitschaft, Ruhezeit, Europarecht, Gemeinschaftsrecht, europäische Richtlinie, Mehrarbeit, Mehrarbeitsvergütung, Überstunden, Vergütung |
| Leitsatz: | Soweit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 MVergV Zeiten des Bereitschaftsdienstes bei der Berechnung der zu vergütenden Mehrarbeitszeit nur entsprechend dem Umfang der erfahrungsgemäß bei der betreffenden Tätigkeit durchschnittlich anfallenden Inanspruchnahme berücksichtigt werden, steht dies in keinem Widerspruch zur Richtlinie 93/104/EG des Rates der Europäischen Union vom 23. November 1993. Denn diese Richtlinie enthält keine vergütungsrechtlichen Vorgaben für die Behandlung von Mehrarbeit. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10045/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, LBG |
| Schlagworte: | Beamter, Schwerbehinderung, Dienstfähigkeit eingeschränkte, Nebentätigkeit, Obstbau, Edelbranntweinbrennerei, Schweinezucht, Genehmigungsfähigkeit, Versagungsgründe, Arbeitskraft, Überforderung, Pflichtenkollision, Hauptamt, Zweitberuf |
| Leitsatz: | Eine Nebentätigkeit, die darauf gerichtet ist, Obst auf einer ca. 18 ha großen Fläche anzubauen, eine Edelbranntweinbrennerei sowie eine Schweinemast mit bis zu 300 Tieren zu betreiben, lässt bei einem schwerbehinderten, nur eingeschränkt dienstfähigen Beamten eine solche Überforderung seiner Arbeitskraft befürchten, dass eine Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Erfüllung der hauptamtlichen Pflichten anzunehmen ist. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 A 10066/03.OVG | |