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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum03 / 2003 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 03 / 2003



Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 A 11884/02.OVG vom 31.03.2003

Rechtsgebiete:BVerfGG, BeamtVG, VAHRG, BGB
Schlagworte:Versorgungsbezüge, Kürzung, Verbindlichkeit, Bundesverfassungsgericht, Versorgungsausgleich, Härteregelung, Unterhalt, Unterhaltsleistungen, Scheidungsunterhalt, Familienunterhalt
Leitsatz:§ 5 Abs. 1 VAHRG erfasst grundsätzlich nur den Anspruch auf nachehelichen (Scheidungs-)Unterhalt, nicht aber auch den Anspruch auf Familienunterhalt gemäß § 1360 BGB.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 A 11884/02.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 12 A 10302/03.OVG vom 24.03.2003

Rechtsgebiete:BSHG, BGB
Schlagworte:Sozialhilfe, Hilfe, Alterssicherung, Schonvermögen, Bestattungsvorsorgevertrag, Kündigung, Vermögen, Einsatz, Härte, Alter, Bestattung, Bestattungskosten, Verwertung
Leitsatz:Der Einsatz eines Guthabens aus einem Bestattungsvorsorgevertrag stellt in der Regel keine Härte im Sinne des § 88 Abs. 3 BSHG dar.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 12 A 10302/03.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10045/03.OVG vom 19.03.2003

Rechtsgebiete:Richtlinie 93/104/EG, BBesG, MVergV, LBG
Schlagworte:Arbeitszeit, Arbeitszeitregelung, Alimentationsprinzip, Abgeltung, Anwesenheit, Beamter, Bereitschaftsdienst, Besoldungsrecht, Dienst, Dienstbereitschaft, Dienstort, Dienstzeit, dienstliche Belastung, Freizeit, Rufbereitschaft, Ruhezeit, Europarecht, Gemeinschaftsrecht, europäische Richtlinie, Mehrarbeit, Mehrarbeitsvergütung, Überstunden, Vergütung
Leitsatz:Soweit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 MVergV Zeiten des Bereitschaftsdienstes bei der Berechnung der zu vergütenden Mehrarbeitszeit nur entsprechend dem Umfang der erfahrungsgemäß bei der betreffenden Tätigkeit durchschnittlich anfallenden Inanspruchnahme berücksichtigt werden, steht dies in keinem Widerspruch zur Richtlinie 93/104/EG des Rates der Europäischen Union vom 23. November 1993. Denn diese Richtlinie enthält keine vergütungsrechtlichen Vorgaben für die Behandlung von Mehrarbeit.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10045/03.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 A 10066/03.OVG vom 19.03.2003

Rechtsgebiete:VwGO, LBG
Schlagworte:Beamter, Schwerbehinderung, Dienstfähigkeit eingeschränkte, Nebentätigkeit, Obstbau, Edelbranntweinbrennerei, Schweinezucht, Genehmigungsfähigkeit, Versagungsgründe, Arbeitskraft, Überforderung, Pflichtenkollision, Hauptamt, Zweitberuf
Leitsatz:Eine Nebentätigkeit, die darauf gerichtet ist, Obst auf einer ca. 18 ha großen Fläche anzubauen, eine Edelbranntweinbrennerei sowie eine Schweinemast mit bis zu 300 Tieren zu betreiben, lässt bei einem schwerbehinderten, nur eingeschränkt dienstfähigen Beamten eine solche Überforderung seiner Arbeitskraft befürchten, dass eine Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Erfüllung der hauptamtlichen Pflichten anzunehmen ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 A 10066/03.OVG


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