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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum02 / 2003 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 02 / 2003



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 11627/02.OVG vom 14.02.2003

Rechtsgebiete:BetrVG, BBG, AZV, DBGrG
Schlagworte:privatisierte Unternehmen, Eisenbahn, zugewiesene Beamte, Betriebsratstätigkeit, Arbeitszeit, Arbeitszeitausgleich, Dienstbefreiung, Tarifvertrag
Leitsatz:1. Auf die einer privatrechtlich organisierten Eisenbahn zugewiesenen Beamten finden die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes, nicht aber tarifvertragliche Regelungen unmittelbar Anwendung.

2. Fahrten von beamteten Betriebsratsmitgliedern zu Betriebsratssitzungen können nur dann einen Anspruch auf Arbeitszeitausgleich begründen, wenn vergleichbare Fahrten zu Dienstgeschäften als Arbeitszeit anerkannt werden könnten.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 11627/02.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11375/02.OVG vom 11.02.2003

Rechtsgebiete:SGB VIII, KiTaG
Schlagworte:örtlicher Kindergarten, Bedarfsplan, Gemeinde, Selbstverwaltungsrecht, Träger der Jugendhilfe, Abwägung, Planungsprinzipien, Ein-Gruppen-Kindergarten, Feststellungsklage, Rechtsverhältnis
Leitsatz:1. Gemeinden können die Verletzung ihrer Rechte auf Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 49 LV Rheinland-Pfalz) gerichtlich geltend machen, wenn die Kindergartenplanung des Trägers der Jugendhilfe unter Verkennung der die Gemeinde schützenden Planungsbelange die Aufnahme der von der Gemeinde angestrebten Trägerschaft eines Kindergartens in den Bedarfsplan ablehnt.

2. Die Rechtsverletzung kann im Wege der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO geltend gemacht werden; zur Darlegung eines konkreten Rechtsverhältnisses reicht insoweit nicht das Standortinteresse als solches aus; vielmehr ist erforderlich, dass die Gemeinde unter Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel ernstlich die Trägerschaft für einen örtlichen Kindergarten anstrebt, für den sich kein vorrangiger freier Träger findet.

3. Zu den legitimen planerischen Vorstellungen des Trägers der Jugendhilfe im Einzelfall und zur Bedeutung des § 9 Abs. 2 Satz 2 KiTaG in der Abwägung.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11375/02.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10775/02 vom 05.02.2003

Rechtsgebiete:DSchPflG, VwVfG, GG
Schlagworte:Denkmal, Denkmalschutz, Denkmalpflege, archäologische Denkmalpflege, Archäologie, Grabung, Flächengrabung, Rettungsgrabung, Vertrag, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Investorenvertrag, Denkmalfachbehörde, Denkmalschutzbehörde, Fund, Grabungsschutzgebiet, Leistung, Gegenleistung, Zweck, bestimmter Zweck, Angemessenheit, angemessen, Zusammenhang, sachlicher Zusammenhang, Nichtigkeit, nichtig
Leitsatz:1. Sog. Investorenverträge, in denen sich die Denkmalfachbehörde verpflichtet, anlässlich eines privaten Großprojektes auf archäologisch "belastetem" Gelände innerhalb bestimmter Frist eine Flächengrabung durchzuführen und abzuschließen, und der Investor im Gegenzug eine bestimmte finanzielle Beteiligung verspricht, sieht das rheinland-pfälzische Denkmalschutz- und -pflegegesetz zwar nicht ausdrücklich vor, schließt sie aber auch nicht aus. Der Grundsatz, dass die Ausgabenlast der Aufgabenlast folgt, gilt nicht für das Verhältnis eines Hoheitsträgers zu Privaten.

2. Bei der Festlegung der vom Investor zu übernehmenden Gegenleistung darf auf einen Erfahrungssatz der Denkmalfachbehörde zurückgegriffen werden, wonach in dem betreffenden Bereich bestimmte Grabungskosten je Quadratmeter Grabungsfläche normalerweise anfallen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10775/02


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