JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 02 / 2003
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BBG, AZV, DBGrG |
| Schlagworte: | privatisierte Unternehmen, Eisenbahn, zugewiesene Beamte, Betriebsratstätigkeit, Arbeitszeit, Arbeitszeitausgleich, Dienstbefreiung, Tarifvertrag |
| Leitsatz: | 1. Auf die einer privatrechtlich organisierten Eisenbahn zugewiesenen Beamten finden die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes, nicht aber tarifvertragliche Regelungen unmittelbar Anwendung. 2. Fahrten von beamteten Betriebsratsmitgliedern zu Betriebsratssitzungen können nur dann einen Anspruch auf Arbeitszeitausgleich begründen, wenn vergleichbare Fahrten zu Dienstgeschäften als Arbeitszeit anerkannt werden könnten. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 11627/02.OVG | |
| Rechtsgebiete: | SGB VIII, KiTaG |
| Schlagworte: | örtlicher Kindergarten, Bedarfsplan, Gemeinde, Selbstverwaltungsrecht, Träger der Jugendhilfe, Abwägung, Planungsprinzipien, Ein-Gruppen-Kindergarten, Feststellungsklage, Rechtsverhältnis |
| Leitsatz: | 1. Gemeinden können die Verletzung ihrer Rechte auf Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 49 LV Rheinland-Pfalz) gerichtlich geltend machen, wenn die Kindergartenplanung des Trägers der Jugendhilfe unter Verkennung der die Gemeinde schützenden Planungsbelange die Aufnahme der von der Gemeinde angestrebten Trägerschaft eines Kindergartens in den Bedarfsplan ablehnt. 2. Die Rechtsverletzung kann im Wege der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO geltend gemacht werden; zur Darlegung eines konkreten Rechtsverhältnisses reicht insoweit nicht das Standortinteresse als solches aus; vielmehr ist erforderlich, dass die Gemeinde unter Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel ernstlich die Trägerschaft für einen örtlichen Kindergarten anstrebt, für den sich kein vorrangiger freier Träger findet. 3. Zu den legitimen planerischen Vorstellungen des Trägers der Jugendhilfe im Einzelfall und zur Bedeutung des § 9 Abs. 2 Satz 2 KiTaG in der Abwägung. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11375/02.OVG | |
| Rechtsgebiete: | DSchPflG, VwVfG, GG |
| Schlagworte: | Denkmal, Denkmalschutz, Denkmalpflege, archäologische Denkmalpflege, Archäologie, Grabung, Flächengrabung, Rettungsgrabung, Vertrag, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Investorenvertrag, Denkmalfachbehörde, Denkmalschutzbehörde, Fund, Grabungsschutzgebiet, Leistung, Gegenleistung, Zweck, bestimmter Zweck, Angemessenheit, angemessen, Zusammenhang, sachlicher Zusammenhang, Nichtigkeit, nichtig |
| Leitsatz: | 1. Sog. Investorenverträge, in denen sich die Denkmalfachbehörde verpflichtet, anlässlich eines privaten Großprojektes auf archäologisch "belastetem" Gelände innerhalb bestimmter Frist eine Flächengrabung durchzuführen und abzuschließen, und der Investor im Gegenzug eine bestimmte finanzielle Beteiligung verspricht, sieht das rheinland-pfälzische Denkmalschutz- und -pflegegesetz zwar nicht ausdrücklich vor, schließt sie aber auch nicht aus. Der Grundsatz, dass die Ausgabenlast der Aufgabenlast folgt, gilt nicht für das Verhältnis eines Hoheitsträgers zu Privaten. 2. Bei der Festlegung der vom Investor zu übernehmenden Gegenleistung darf auf einen Erfahrungssatz der Denkmalfachbehörde zurückgegriffen werden, wonach in dem betreffenden Bereich bestimmte Grabungskosten je Quadratmeter Grabungsfläche normalerweise anfallen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10775/02 | |
"Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Entscheidungen 02 / 2003 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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