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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum12 / 2002 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 12 / 2002



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11041/02 vom 11.12.2002

Rechtsgebiete:BJG, LJG, BGB, EGBGB, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Jagdrecht, Jagdbezirk, Vertrag, Abrundungsvertrag, Abrundung, Jagdbezirksinhaber, Jagdbehörde, Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, Drittrechtsverhältnis, Jagdpächter, Jagdgrenze, Unmöglichkeit, objektive Unmöglichkeit, anfängliche Unmöglichkeit, Jagdausübungsrecht, öffentlichrechtlicher Vertrag, öffentlich-rechtlicher Vertrag, zivilrechtlicher Vertrag
Leitsatz:Für die Abrundung von Jagdbezirken ist nach rheinland-pfälzischem Landesrecht ausschließlich die Jagdbehörde zuständig.

Abrundungsverträge, die ohne Beteiligung der Jagdbehörde zwischen benachbarten Jagdbezirksinhabern abgeschlossen worden sind, sind nichtig (§ 306 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung).

Der Jagdpächter hat ein berechtigtes Interesse an einer Feststellung betreffend die Wirksamkeit des Abrundungsvertrages, wenn der Vertragspartner seines Verpächters mit der Behauptung der Nichtigkeit des Abrundungsvertrages das Jagdausübungsrecht auf Teilen seines Jagdreviers in Anspruch nimmt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11041/02



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11416/02 vom 10.12.2002

Rechtsgebiete:TKG, BGB
Schlagworte:Telekommunikation, Telekommunikationsrecht, Fernmeldeleitung, Fernmeldeleitungsrecht, Telekommunikationslinie, Fernmeldekabel, Fernmeldeleitung, Telekommunikationsleitung, Leitung, Kabel, Straße, Bundesstraße, Straßenunterhaltung, Straßenunterhaltungspflichtiger, Straßenbaulast, Wegeunterhaltungspflicht, Wegeunterhaltungspflichtiger, Benutzungsverhältnis, Nutzungsrecht, Nutzungsberechtigter, Straßenbenutzung, Wegebenutzungsrecht, Änderung des Verkehrswegs, Änderung der Fernmeldeleitung, Ersatz, Ersatzanspruch, Erstattung, Erstattungsanspruch, Aufwendung, Aufwendungsersatz, Aufwendungsersatzanspruch, Kostenpflicht, Folgekostenpflicht, Kostenerstattung, Ersatzanspruch, Geschäftsführer, Geschäftsführung, Fremdgeschäftsführung, Geschäftsführung ohne Auftrag, Widmung, Widmungszweck, Verkehrsfunktion, öffentliches Interesse, Kabelschutzanweisung, Verjährung, Befreiungsanspruch
Leitsatz:Die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über den Aufwendungsersatz im Falle der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag können auf das öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis zwischen dem Straßenunterhaltungspflichtigen und dem zur Nutzung der Straße für Telekommunikationslinien Berechtigten entsprechend angewendet werden, wenn der Nutzungsberechtigte die nach § 53 Abs. 3 TKG gebotenen Maßnahmen nicht veranlasst.

Ein der auftragslosen Geschäftsführung entgegen stehender Wille des Nutzungsberechtigten ist unbeachtlich, wenn ohne die Veranlassung der gebotenen Maßnahmen durch den Straßenunterhaltungspflichtigen ein Stillstand der Bauarbeiten droht und dadurch die widmungsgemäße Benutzung der Straße für den Verkehr erheblich länger als sonst notwendig beschränkt oder aufgehoben würde.

Beauftragt der Straßenbaulastträger einen Dritten mit der Durchführung der gebotenen Maßnahmen, ist die sog. Kabelschutzanweisung zu beachten.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11416/02

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10089/02 vom 06.12.2002

Rechtsgebiete:AuslG, GK
Schlagworte:Ausländerrecht, Asylrecht, Genfer Konvention, Terrorismusbekämpfungsgesetz, Abschiebungsschutz, Abschiebungsverbot, politisch Verfolgte, Flüchtlingsbegriff, Ausschlussgründe, schwerwiegende Gründe, schweres Verbrechen, nichtpolitisches Verbrechen, Ziele der Vereinten Nationen, terroristische Vereinigung, Sicherheitsrat, Resolution 1373 (2001), Gefahrenabwehr, Schutzunwürdigkeit, Opfergrenze, verfassungsimmanente Schranken, widerlegbare Vermutung, Darlegungslast, Prognosemaßstab
Leitsatz:Zum Begriff des schweren nichtpolitischen Verbrechens i.S.v. § 51 Abs. 3 Satz 2 AuslG.

Zum Begriff der den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufenden Handlungen i.S.v. § 51 Abs. 3 Satz 2 AuslG.

Der Ausschluss von Abschiebungsschutz des § 51 Abs. 1 AuslG nach Maßgabe des § 51 Abs. 3 Satz 2, 2. und 3. Alternative AuslG setzt über das betreffende Verhalten hinaus voraus, dass von dem Ausländer weiterhin Gefahren ausgehen, wie sie sich in seinem früheren Verhalten manifestiert haben. Dafür sprechen allerdings regelmäßig frühere Aktivitäten für eine terroristische Vereinigung, es sei denn, der Ausländer kann glaubhaft machen, sich endgültig aus diesem Umfeld gelöst zu haben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10089/02

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 11373/02 vom 06.12.2002

Rechtsgebiete:BRKG, EStG
Schlagworte:Dienstreise, Genehmigung, Notwendigkeit, Reisekostenvergütung, Tagegeld, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Bindungswirkung, Vertrauensschutz
Leitsatz:Der Dienstherr ist bei der Entscheidung über die Gewährung einer Reisekostenvergütung an eine vorausgegangene Genehmigung der Dienstreise auch insoweit gebunden, als deren zeitlicher Umfang rechtserheblich ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 11373/02


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