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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum12 / 2002 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 12 / 2002



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 5 A 11147/02 vom 19.12.2002

Rechtsgebiete:LPersVG
Schlagworte:Mitbestimmung, Mitbestimmungsbefugnis, Beförderung, verselbständige Dienststelle, Zuständigkeit, Gesamtpersonalrat, Hauspersonalrat, Stufenvertretung, Planstelle, fliegende Planstelle, Topfwirtschaft
Leitsatz:1. Der Gesamtpersonalrat ist dann nach § 56 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 53 Abs. 1 LPersVG zur Mitbestimmung befugt, wenn die Dienststellenleitung als "übergeordnete Dienststelle", d.h. in ihrer Funktion als Leitung der Gesamtdienststelle, entschieden hat.

2. Die Dienststellenleitung entscheidet als "übergeordnete Dienststelle", wenn die Maßnahme die Beschäftigten einer oder mehrerer verselbständigten Dienststelle(n) oder den gesamten Geschäftsbereich der Dienststelle betrifft.

3. Werden Beförderungen unter Inanspruchnahme der in einem Gesamtstellenplan für den gesamten Geschäftsbereich der Behörde zur Verfügung stehenden Planstellen ohne deren Zuordnung zu bestimmten Dienstposten vorgenommen (sog. "Topfwirtschaft"), so betrifft diese Maßnahme die Beschäftigten in der gesamten Dienststelle.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 5 A 11147/02



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11104/02 vom 13.12.2002

Rechtsgebiete:LBG, BGB, GemO, BBG, Saarl.BG, BBesG, LPlG, LKomBesVO, VwGO, ZPO
Leitsatz:1. Auch für den Zeitraum vor In-Kraft-Treten des § 78 a LBG bestand bereits nach § 78 Satz 1 LBG eine grundsätzliche Verpflichtung für kommunale Wahlbeamte, Vergütungen aus Tätigkeiten für kommunale Unternehmen an ihren Dienstherrn abzuführen (im Anschluss an BVerwGE 106, 324).

2. Der Ablieferungsanspruch verjährt in vier Jahren (§ 105 LBG). Darüber hinaus sind der Geltendmachung des Anspruchs für die Vergangenheit aus allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen - Vertrauensschutz und Berechenbarkeit hoheitlichen Handelns - unter besonderen Umständen zusätzliche Grenzen gesetzt.

Solche Umstände liegen hier in der langjährigen Unklarheit über die rechtliche Einordnung der Tätigkeit von Wahlbeamten in kommunalen Wirtschaftsunternehmen sowie der in einer Vielzahl von Kommunen seit jeher geübten, aufsichtlich unbeanstandeten Praxis, die Annahme der Vergütungen nicht in Frage zu stellen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11104/02

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 11689/02 vom 13.12.2002

Rechtsgebiete:AsylVfG
Schlagworte:Asylrecht, Prozessrecht, Berufung, Berufungszulassung, Berufungszulassungsantrag, Bundesbeauftragter, Asylangelegenheiten, Zulässigkeit, Rechtsschutzinteresse, Rechtsschutzbedürfnis, Erledigung, Hauptsacheerledigung, Erledigungserklärung, Hauptsacheerledigungserklärung, Einstellung, Einstellung des Verfahrens, Verfahrenseinstellung, Asylantrag, Rücknahme, Rücknahme des Asylantrages, mündliche Verhandlung, Fernbleiben, rechtliches Gehör, Gehörsverletzung, Verfahrensfehler, Verfahrensrüge, Überraschungsentscheidung, Grundsatzbedeutung, grundsätzliche Bedeutung, Sachentscheidung, Kostenentscheidung,
Leitsatz:Ein Antrag auf Zulassung der Berufung mit dem Ziel einer Verfahrenseinstellung nach Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen ist nur ausnahmsweise zulässig.

Es stellt keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör eines trotz ordnungsgemäßer Ladung der mündlichen Verhandlung fernbleibenden Klägers dar, wenn seine Klage als unzulässig abgewiesen wird, nachdem ein anderer Prozessbeteiligter unter dem Eindruck der Erörterungen in der mündlichen Verhandlung seinen Antrag zurückgenommen und auf die Rechte aus dem angefochtenen Verwaltungsakt verzichtet hat.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 11689/02

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10975/02 vom 11.12.2002

Rechtsgebiete:BauGB 1997
Schlagworte:Bauplanungsrecht, Außenbereich, Privilegierung, öffentliche Belange, Entgegenstehen, Flächennutzungsplan, konkrete Darstellung, Fläche für die Landwirtschaft
Leitsatz:Sachlich und räumlich hinreichend konkrete Darstellungen eines Flächennutzungsplans können auch einem privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB entgegenstehen.

Das gilt auch für die Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft, wenn sich die notwendige Konkretisierung aus den gesamten tatsächlichen und planerischen Umständen ergibt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10975/02


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"Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Entscheidungen 12 / 2002 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2011

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