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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum07 / 2002 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 07 / 2002



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10692/02.OVG vom 17.07.2002

Rechtsgebiete:LBauO, EGStGB, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Baurecht, Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Wohnung, Prostitution, Wohnungsprostitution, Prostitutionsverbot, Gemeindegebiet, Einwohner, Einwohnerbegriff, Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz, Hauptwohnung, Nebenwohnung, Vergleich, rechtswidriges Leistungsversprechen
Leitsatz:Für die Frage, ob eine Gemeinde im Sinne des Art. 297 Abs. 1 Nr. 1 EGStGB bis zu 50.000 Einwohner hat und deshalb die Prostitutionsausübung auf ihrem gesamten Gebiet verboten werden kann, kommt es ausschließlich auf die Zahl der dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner an.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10692/02.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10168/03.OVG vom 15.07.2002

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Türkei, Abschiebungshindernis, Krankheit, medizinische Versorgung, Erreichbarkeit, Bedürftigkeit, Grüne Karte, Kurdenfamilie, allgemeine Gefahr, konkrete Lebensgefahr
Leitsatz:Zur Anwendbarkeit des § 53 Abs. 6 S. 1 und 2 AuslG für den Fall, dass ein an einem Herzfehler leidendes Kind einer aus der Südost-Türkei geflohenen kurdischen Familie bei der Rückkehr in die Türkei eine dort in den westlichen Großstädten grundsätzlich mögliche medizinische Behandlung aus finanziellen Gründen nicht erlangen kann.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10168/03.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10670/02.OVG vom 03.07.2002

Rechtsgebiete:ZPO, VwGO, AGVwGO
Schlagworte:Veräußerung, streitbefangene Sache, Sache, Widerspruch, Widerspruchsverfahren, Vorverfahren, Rechtsnachfolger, Rechtsvorgänger, Baugenehmigung, Nachbar
Leitsatz:Die Bestimmungen der §§ 265, 266 ZPO über die prozessualen Folgen der Veräußerung einer streitbefangenen Sache sind auf das Widerspruchsverfahren nicht, auch nicht analog, anwendbar. Der Widerspruch des (bisherigen) Grundstückseigentümers gegen eine zugunsten des Nachbarn erteilte Baugenehmigung erledigt sich mit der Veräußerung des Grundstückes.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10670/02.OVG


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