JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 07 / 2002
Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | LBauO, EGStGB, VwGO, VwVfG |
| Schlagworte: | Baurecht, Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Wohnung, Prostitution, Wohnungsprostitution, Prostitutionsverbot, Gemeindegebiet, Einwohner, Einwohnerbegriff, Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz, Hauptwohnung, Nebenwohnung, Vergleich, rechtswidriges Leistungsversprechen |
| Leitsatz: | Für die Frage, ob eine Gemeinde im Sinne des Art. 297 Abs. 1 Nr. 1 EGStGB bis zu 50.000 Einwohner hat und deshalb die Prostitutionsausübung auf ihrem gesamten Gebiet verboten werden kann, kommt es ausschließlich auf die Zahl der dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner an. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10692/02.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Schlagworte: | Türkei, Abschiebungshindernis, Krankheit, medizinische Versorgung, Erreichbarkeit, Bedürftigkeit, Grüne Karte, Kurdenfamilie, allgemeine Gefahr, konkrete Lebensgefahr |
| Leitsatz: | Zur Anwendbarkeit des § 53 Abs. 6 S. 1 und 2 AuslG für den Fall, dass ein an einem Herzfehler leidendes Kind einer aus der Südost-Türkei geflohenen kurdischen Familie bei der Rückkehr in die Türkei eine dort in den westlichen Großstädten grundsätzlich mögliche medizinische Behandlung aus finanziellen Gründen nicht erlangen kann. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10168/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, VwGO, AGVwGO |
| Schlagworte: | Veräußerung, streitbefangene Sache, Sache, Widerspruch, Widerspruchsverfahren, Vorverfahren, Rechtsnachfolger, Rechtsvorgänger, Baugenehmigung, Nachbar |
| Leitsatz: | Die Bestimmungen der §§ 265, 266 ZPO über die prozessualen Folgen der Veräußerung einer streitbefangenen Sache sind auf das Widerspruchsverfahren nicht, auch nicht analog, anwendbar. Der Widerspruch des (bisherigen) Grundstückseigentümers gegen eine zugunsten des Nachbarn erteilte Baugenehmigung erledigt sich mit der Veräußerung des Grundstückes. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10670/02.OVG | |