JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz > Verkündungsdatum > 05 / 2002
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| Rechtsgebiete: | BeamtVG |
| Schlagworte: | Beamter, Versorgung, Beamtenversorgung, Hinterbliebenenversorgung, Versorgungsabschlag, Alimentation, Rückwirkung, echte Rückwirkung, unechte Rückwirkung, Erwerbseinkommen, Anrechnung |
| Leitsatz: | 1. Die durch das Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge vom 19. Dezember 2000 festgesetzten Versorgungsabschläge verletzten nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation. 2. Die Anrechnung privater Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge nach § 53 BeamtVG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; das gilt auch, soweit die Hinterbliebenen von der Anrechnung betroffen sind. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10082/03.OVG | |