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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum05 / 2002 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 05 / 2002



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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10082/03.OVG vom 09.05.2002

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Beamter, Versorgung, Beamtenversorgung, Hinterbliebenenversorgung, Versorgungsabschlag, Alimentation, Rückwirkung, echte Rückwirkung, unechte Rückwirkung, Erwerbseinkommen, Anrechnung
Leitsatz:1. Die durch das Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge vom 19. Dezember 2000 festgesetzten Versorgungsabschläge verletzten nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation.

2. Die Anrechnung privater Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge nach § 53 BeamtVG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; das gilt auch, soweit die Hinterbliebenen von der Anrechnung betroffen sind.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10082/03.OVG




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"Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Entscheidungen 05 / 2002 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2011

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