( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Rheinland-PfalzVerkündungsdatum02 / 2002 

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungen 02 / 2002



Insgesamt sind 2 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11452/02.OVG vom 26.02.2002

Rechtsgebiete:SGB VIII, SGB X
Schlagworte:Jugendhilferecht, Jugendhilfeträger, Träger der Jugendhilfe, örtlicher Träger, Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Hilfeprozess, Kosten, Erstattung, Kostenerstattung, Kostenerstattungspflicht, Kostenerstattungsberechtigter, gewöhnlicher Aufenthalt, Leistung, Leistung der Jugendhilfe, Beginn der Leistung, nach Beginn der Leistung, Altfall, Gesamtmaßnahme, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, bisherige Zuständigkeit, wandernd, dynamisch, Aufenthalt, Leistungsbeginn, Aufenthaltsort
Leitsatz:1. Ein örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe war nur dann i.S.v. § 89 a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII "zuvor zuständig", wenn sich diese Zuständigkeit aus § 86 Abs. 1 bis 5 SGB VIII ergeben hat.

2. Bei so genannten Altfällen, die vor In-Kraft-Treten des § 86 SGB VIII 1993 begonnen haben, ergibt sich die örtliche Zuständigkeit nach dieser Bestimmung aufgrund der danach maßgeblichen Umstände vor und seit Beginn der Leistung.

3. Haben die Elternteile vor Beginn der Leistung verschiedene gewöhnliche Aufenthalte, begründen sie nach Beginn der Leistung aber beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich desselben örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, so wird dieser gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII örtlich zuständig. Begründen die Elternteile danach wieder verschiedene gewöhnliche Aufenthalte, ergibt sich die örtliche Zuständigkeit aus § 86 Abs. 5 SGB VIII (Prinzip der dynamischen und wandernden Zuständigkeit).

4. Ob eine Leistung der Jugendhilfe fortgesetzt wird oder ob eine neue Leistung beginnt, kann nicht allein danach beurteilt werden, ob die nunmehr benötigte Jugendhilfeleistung oder ein Teil davon einer anderen Nummer des § 2 Abs. 2 SGB VIII unterfallen würde als die bisherige Leistung der Jugendhilfe.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11452/02.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 12 A 11670/02.OVG vom 25.02.2002

Rechtsgebiete:AbwAG, LAbwAG, VwVfG
Schlagworte:Abgabe, Abwasser, Abwasserabgabe, Abwasserabgabenrecht, Abwassereinleitung, Bescheid, Bescheidregelung, Bescheidsystem, Einleiter, Einleitung, Erklärung, Erklärungsregelung, Erklärungssystem, Fracht, Heraberklärung, Jahresschmutzwassermenge, Konzentration, Konzentrationswert, Minderung, Niederschlagswasser, Rückzahlung, Schadstoff, Schadstofffracht, Schadstofffrachtminderung, Schadstoffkonzentration, Schmutzwasser, Schmutzwassermenge, Überwachungswert, Überwachung, Verrechnung, Verrechnungserklärung, Wert
Leitsatz:Die Verrechnungsregelung des § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG setzt eine Minderung der Schadstofffracht voraus; eine Minderung des Überwachungswertes (Konzentrationswertes) eines Schadstoffes oder einer Schadstoffgruppe reicht nicht aus.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 12 A 11670/02.OVG


Weitere Urteile



Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-rheinland-pfalz/uebersicht-2002-02

"Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Entscheidungen 02 / 2002 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2011

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN