Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-RHEINLAND-PFALZUrteil vom 31.08.2004, Aktenzeichen: 8 C 10423/04 

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Aktenzeichen: 8 C 10423/04

Urteil vom 31.08.2004


Leitsatz:Erfolgt die Zufahrt zu einem ausgedehnten Neubaugebiet über eine Straße, von deren Verkehr schon jetzt für die angrenzende Wohnbebauung Lärmimmissionen von mehr als 70 d(B)A tags und 60 d(B)A nachts ausgehen, so genügt es nicht dem Gebot der Konfliktbewältigung, wenn der Rat bei Aufstellung des Bebauungsplans allein auf die Planung einer Umgehungsstraße verweist, obwohl unsicher ist, ob diese Straße überhaupt und gegebenenfalls wann sie hergestellt wird.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 1 F: 1997, BauGB § 1 Abs. 6 F: 1997, BauGB § 1 Abs. 7 F: 2004,
Stichworte:Bebauungsplan, Abwägung, Konfliktbewältigung, Problembewältigung, anderweitige Planung, Realisierung, Lärm, Lärmimmission, Verkehr, Straßenverkehr, Straße, Erschließung, Verkehrslärm, Fernwirkung, Zufahrtsstraße, Gesundheitsgefahr, Zumutbarkeit, Trier, Kürenz, Petrisberg,

Volltext

Um den Volltext vom OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil vom 31.08.2004, Aktenzeichen: 8 C 10423/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-RHEINLAND-PFALZ - 31.08.2004, 8 C 10423/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum