JuraForum.de > Urteile > OVG-RHEINLAND-PFALZ > Urteil vom 25.01.2005, Aktenzeichen: 7 A 11481/04.OVG
| Leitsatz: | Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG liegen vor, wenn sich der Einbürgerungsbewerber im täglichen Leben, einschließlich der Kontakte mit Behörden, in seiner deutschen Umgebung sprachlich zurechtzufinden vermag, mit ihm ein seinem Alter und Bildungsstand entsprechendes Gespräch in deutscher Sprache geführt werden und er einen deutschsprachigen Text des alltäglichen Lebens lesen, verstehen und die wesentlichen Inhalte mündlich wiedergeben kann. |
| Rechtsgebiete: | StAG |
| Vorschriften: | StAG § 11 S. 1 Nr. 1 F: 05.08.2004, |
| Stichworte: | Einbürgerung, Sprachkenntnisse, ausreichende Sprachkenntnisse, Analphabet, Lesenkönnen, |
| Verfahrensgang: | VG Koblenz 8 K 2970/03.KO vom 21.06.2004 |
Um den Volltext vom OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil vom 25.01.2005, Aktenzeichen: 7 A 11481/04.OVG anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OVG-RHEINLAND-PFALZ - 25.01.2005, 7 A 11481/04.OVG" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum