JuraForum.de > Urteile > OVG-RHEINLAND-PFALZ > Urteil vom 18.09.2006, Aktenzeichen: VGH W 19/06
| Leitsatz: | 1. Das Demokratieverständnis der rheinland-pfälzischen Verfassung geht vom Leitbild des mündigen, verständigen und sein Wahlrecht verantwortungsbewusst ausübenden Wahlbürgers aus. Dessen Rolle als Souverän entspricht es, die Erfassung des Inhalts des gesamten Stimmzettels als in seiner Verantwortung liegende Aufgabe zu verstehen und sich diesen demzufolge sorgfältig anzusehen. 2. Die sog. Wickelfalzung der Stimmzettel stellt keine unzulässige amtliche Wahlbeeinflussung dar. |
| Rechtsgebiete: | LandesG ü. d. Verfassungsgerichtshof, LWPG |
| Vorschriften: | LandesG ü. d. Verfassungsgerichtshof § 2 Nr. 3, LWPG § 13 Abs. 1 Satz 1, LWPG § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, LWPG § 13 Abs. 2, |
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