Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-RHEINLAND-PFALZUrteil vom 17.12.2007, Aktenzeichen: 2 A 10800/07.OVG 

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Aktenzeichen: 2 A 10800/07.OVG

Urteil vom 17.12.2007


Leitsatz:Die in § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG enthaltene Vermutung, eine bis zum Tod des Beamten weniger als ein Jahr bestehende Ehe sei überwiegend zur Versorgung der Witwe geschlossen worden, ist nur dann widerlegt, wenn der in Unkenntnis einer lebensgefährlichen Krankheit gefasste und nach außen manifestierte Heiratsentschluss bis zur Eheschließung im Wesentlichen unverändert geblieben und die Heirat innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt ist. Das gleiche gilt, wenn der Eheschließung innerhalb eines angemessenen Zeitraums besondere Umstände objektiv entgegengestanden haben.
Rechtsgebiete:BeamtVG
Vorschriften:BeamtVG § 19, BeamtVG § 19 Abs. 1, BeamtVG § 19 Abs. 1 Satz 2, BeamtVG § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1,
Stichworte:Beamtenversorgung, Hinterbliebenenversorgung, Witwenversorgung, Witwengeld, Witwe, Versorgungsehe, Versorgung, gesetzliche Vermutung, Vermutung, Eheschließung, Heiratsentschluss, Heirat,
Verfahrensgang:VG Koblenz 6 K 1937/06.KO vom 22.06.2007

Volltext

Um den Volltext vom OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil vom 17.12.2007, Aktenzeichen: 2 A 10800/07.OVG anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-RHEINLAND-PFALZ - 17.12.2007, 2 A 10800/07.OVG" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum