JuraForum.de > Urteile > OVG-RHEINLAND-PFALZ > Urteil vom 17.12.2003, Aktenzeichen: 6 A 11246/03.OVG
| Leitsatz: | Das Feld- und Waldwegenetz, für dessen Ausbau und Instandhaltung wiederkehrende Beiträge erhoben werden können, umfasst als einheitliche ständige Gemeindeeinrichtung die dem öffentlichen Verkehr nicht gewidmeten, in der Unterhaltungslast der Gemeinde stehenden Wege im Außenbereich, die in erster Linie der Bewirtschaftung land- oder forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke dienen. Dazu gehören grundsätzlich nicht die zur Binnenerschließung beispielsweise eines Eigenjagdbezirks bzw. ausschließlich zur Bewirtschaftung des Gemeindewaldes angelegten Wege, die von anderen nicht in Anspruch genommen werden dürfen. Die Gemeinde wird weder durch bundes- oder landesrechtliche Bestimmungen noch durch das europäische Gemeinschaftsrecht verpflichtet, das gesamte Wegenetz, das innerhalb ihrer Eigenjagdbezirke bzw. des Gemeindewaldes liegt, aus dem Geltungsbereich einer Wegebaubeitragssatzung auszunehmen. Von einer erheblichen anderweitigen Nutzung der Feld- und Waldwege, die zur Übernahme eines Gemeindeanteils zwingt, ist auszugehen, wenn sie hinsichtlich ihres Umfangs und/oder ihrer Art einen spezifischen Unterhaltungsbedarf auslöst. Auf den Fußgänger- und den Radfahrverkehr, das Reiten sowie den Skilanglauf trifft dies im Allgemeinen nicht zu. |
| Rechtsgebiete: | KAG, FlurbG, EGV, LWaldG, LStrG |
| Vorschriften: | KAG § 7 Abs. 1 S. 6, KAG § 7 Abs. 1, KAG § 7 Abs. 2 S. 4, KAG § 7 Abs. 2, KAG § 7, KAG § 11 Abs. 1 S. 1, KAG § 11 Abs. 1 S. 3, KAG § 11 Abs. 1, KAG § 11 Abs. 2, KAG § 11, FlurbG § 58 Abs. 4 S. 1, FlurbG § 58 Abs. 4 S. 2, FlurbG § 58 Abs. 4, FlurbG § 58, FlurbG § 39, EGV Art. 87 Abs. 1, EGV Art. 87, LWaldG § 3 Abs. 7, LWaldG § 3, LStrG § 1 Abs. 5, LStrG § 1, |
| Stichworte: | Beitrag, wiederkehrender Beitrag, Außenbereich, Ausbau, Feldweg, Waldweg, Weinbergsweg, Feld- und Waldwege, Feld- und Waldwegenetz, Wirtschaftsweg, Forstwirtschaftsweg, Wanderweg, Wegebau, Wegeausbaubeitrag, Wegebaubeitrag, Wegeunterhaltung, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Forstbetrieb, Holzabfuhr, Gemeindewald, Forstwirtschaft, Jagdbezirk, Eigenjagdbezirk, Flurbereinigung, Flurbereinigungsplan, Satzung, Wegenetz, gemeinschaftliches Wegenetz, Einrichtung, öffentliche Einrichtung, gemeindliche Einrichtung, einheitliche Einrichtung, Kostenspaltung, Abschnittsbildung, Gemeinschaftsrecht, Beihilfe, staatliche Beihilfe, Wettbewerb, Wettbewerbsverfälschung, gemeinsamer Markt, Spezifizität, selektiver Charakter, Sondervorteil, Gemeindeanteil, Nutzung, Verkehr, Jagdpacht, Jagdpachtanteil, Vorausleistung, Vorausleistungserhebung, Vorschuss, Wegeunterhaltungspflicht, Unterhaltung, Unterhaltungspflicht, |
| Verfahrensgang: | VG Koblenz 8 K 3116/02.KO vom 30.06.2003 |
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"OVG-RHEINLAND-PFALZ - 17.12.2003, 6 A 11246/03.OVG" © JuraForum.de — 2003-2012
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