Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-RHEINLAND-PFALZUrteil vom 13.12.2007, Aktenzeichen: 7 A 10850/07.OVG 

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Aktenzeichen: 7 A 10850/07.OVG

Urteil vom 13.12.2007


Leitsatz:1. Zur Beteiligung der Gemeinden, die nicht Träger einer Kindertagesstätte sind, an den Personalkosten einer Kindertagesstätte (wie Urteil vom 16. September 1997 - 7 A 10388/07.OVG -, AS 26, 36).

2. Für den Begriff der "besonderen finanziellen Leistungsschwäche" der Gemeinde, von dem die Ausnahme hinsichtlich der finanziellen Beteiligung abhängt, kommt es nicht auf einen Vergleich mit der mehr oder weniger großen Zahl entsprechender Gemeinden im Kreisgebiet an, sondern darauf, ob auf mittlere Sicht trotz Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten und Ausnutzung jeglicher Sparmöglichkeit ein Haushaltsausgleich nicht erwartet werden kann.
Rechtsgebiete:KitaG
Vorschriften:KitaG § 12, KitaG § 12 Abs. 6, KitaG § 12 Abs. 6 S. 2, KitaG § 12 Abs. 3, KitaG § 12 Abs. 3 Nr. 1, KitaG § 12 Abs. 3 Nr. 3,
Stichworte:Gemeinde, finanzielle Beteiligung, Personalkosten, Kindertagesstätte, RegelAusnahme-Verhältnis, Soll-Vorschrift, besondere Leistungsschwäche, Haushaltsausgleich, Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten, Sparmöglichkeiten, Bedarfzuweisung, Ausgleichsstock, Finanzausgleich, Träger der Jugendhilfe, Landkreis, Restfinanzierung, Entwicklung der Finanzverhältnisse, "atypische" Finanzverhältnisse, Ausgleichsfunktion, Kindergartenrecht, Kind, Kindergarten, Finanzkraft, Leistungsschwäche, Personal, Kosten, Haushalt, Finanzstärke, Finanzschwäche, Jugendhilfe,
Verfahrensgang:VG Trier 6 K 801/06.TR vom 19.07.2007

Volltext

Um den Volltext vom OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil vom 13.12.2007, Aktenzeichen: 7 A 10850/07.OVG anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-RHEINLAND-PFALZ - 13.12.2007, 7 A 10850/07.OVG" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum