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JuraForum.deUrteileOVG-RHEINLAND-PFALZUrteil vom 08.07.2009, Aktenzeichen: 8 C 10713/08.OVG 

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Aktenzeichen: 8 C 10713/08.OVG

Urteil vom 08.07.2009


Leitsatz:1. Zur gemeinsamen Planung einer Straße durch zwei benachbarte Gemeinden.

2. Kann die Verwirklichung eines Straßenbauvorhabens zur Existenzgefährdung eines gartenbaulichen Betriebs führen, handelt die Gemeinde im Rahmen der darauf bezogenen Bauleitplanung abwägungsfehlerfrei, wenn die Möglichkeit besteht, geeignetes Ersatzland in ausreichendem Umfang zu verschaffen. Einzelheiten der Inanspruchnahme des Betriebsgeländes bleiben einem nachfolgenden Enteignungsverfahren - etwa durch eine Ersatzlandenteignung (§ 90 BauGB) - vorbehalten.
Rechtsgebiete:BauGB
Vorschriften:BauGB § 1, BauGB § 1 Abs. 3, BauGB § 1 Abs. 6, BauGB § 85, BauGB § 99, BauGB § 100,
Stichworte:Grundeigentum, Eigentum, Betrieb, Gartenbaubetrieb, Existenz, Existenzgefährdung, Straße, Ersatzfläche, Enteignung, Ersatzlandenteignung, Enteignungsverfahren, Abwägung, Nullvariante, Alternative, Zufahrt,

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