JuraForum.de > Urteile > OVG-RHEINLAND-PFALZ > Urteil vom 08.07.2009, Aktenzeichen: 8 C 10713/08.OVG
| Leitsatz: | 1. Zur gemeinsamen Planung einer Straße durch zwei benachbarte Gemeinden. 2. Kann die Verwirklichung eines Straßenbauvorhabens zur Existenzgefährdung eines gartenbaulichen Betriebs führen, handelt die Gemeinde im Rahmen der darauf bezogenen Bauleitplanung abwägungsfehlerfrei, wenn die Möglichkeit besteht, geeignetes Ersatzland in ausreichendem Umfang zu verschaffen. Einzelheiten der Inanspruchnahme des Betriebsgeländes bleiben einem nachfolgenden Enteignungsverfahren - etwa durch eine Ersatzlandenteignung (§ 90 BauGB) - vorbehalten. |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Vorschriften: | BauGB § 1, BauGB § 1 Abs. 3, BauGB § 1 Abs. 6, BauGB § 85, BauGB § 99, BauGB § 100, |
| Stichworte: | Grundeigentum, Eigentum, Betrieb, Gartenbaubetrieb, Existenz, Existenzgefährdung, Straße, Ersatzfläche, Enteignung, Ersatzlandenteignung, Enteignungsverfahren, Abwägung, Nullvariante, Alternative, Zufahrt, |
Um den Volltext vom OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil vom 08.07.2009, Aktenzeichen: 8 C 10713/08.OVG anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OVG-RHEINLAND-PFALZ - 08.07.2009, 8 C 10713/08.OVG" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum