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JuraForum.deUrteileOVG-RHEINLAND-PFALZUrteil vom 06.03.2008, Aktenzeichen: 7 A 11276/07.OVG 

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Aktenzeichen: 7 A 11276/07.OVG

Urteil vom 06.03.2008


Leitsatz:Zwar erwirbt ein nichteheliches Kind einer ausländischen Mutter auch durch eine von einem deutschen Staatsangehörigen bewusst wahrheitswidrig in rechtsmissbräuchlicher Absicht erklärte Vaterschaftsanerkennung die deutsche Staatsangehörigkeit. Seine Mutter, die mit dem anerkennenden Mann kollusiv zusammengewirkt hat, um sich und dem Kind den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen, erhält aber nach § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG keine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen.
Rechtsgebiete:AufenthG, StAG
Vorschriften:AufenthG § 27, AufenthG § 27 Abs. 1a, AufenthG § 27 Abs. 1a Nr. 1, AufenthG § 28, AufenthG § 28 Abs. 1, AufenthG § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, StAG § 4, StAG § 4 Abs. 1,
Stichworte:Anerkennung, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Ausländer, Ausländerrecht, Elternteil, Erwerb, Familiennachzug, Deutscher, deutsches Kind, nichteheliches Kind, ausländische Mutter, Nachzug, missbräuchlich, Rechtsmissbrauch, Scheinvaterschaft, Staatsangehörigkeit, deutsche Staatsangehörigkeit, Vaterschaft, Vaterschaftsanerkennung, Verwandtschaftsverhältnis, wahrheitswidrig,
Verfahrensgang:VG Koblenz, 3 K 35/07.KO vom 25.06.2007

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