JuraForum.de > Urteile > OVG-RHEINLAND-PFALZ > Beschluss vom 28.04.2004, Aktenzeichen: 10 A 10058/04.OVG
| Leitsatz: | Bei vorzeitiger Beendigung der Altersteilzeit im "Blockmodell" sind nach § 2 a ATZV die bis zum Ausscheiden aus dem aktiven Dienst insgesamt gezahlten Altersteilzeitbezüge einerseits mit den Vollarbeitszeitbezügen während der tatsächlichen Beschäftigungszeit zuzüglich der Vollzeitbezüge für die sechs anschließenden Monate fiktiver Arbeitszeit andererseits gegenüber zu stellen. |
| Rechtsgebiete: | ATZV |
| Vorschriften: | ATZV § 2 a, |
| Stichworte: | Beamter, Altersteilzeit, Blockmodell, Besoldung, Vollarbeitszeit, Teilzeit, Arbeitsphase, vorzeitiger Ruhestand, Vorteilsausgleich, Vergleichsberechnung, Alimentationsprinzip, |
| Verfahrensgang: | VG Koblenz 2 K 664/03.KO vom 29.10.2003 |
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