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JuraForum.deUrteileOVG-RHEINLAND-PFALZBeschluss vom 28.04.2004, Aktenzeichen: 10 A 10058/04.OVG 

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Aktenzeichen: 10 A 10058/04.OVG

Beschluss vom 28.04.2004


Leitsatz:Bei vorzeitiger Beendigung der Altersteilzeit im "Blockmodell" sind nach § 2 a ATZV die bis zum Ausscheiden aus dem aktiven Dienst insgesamt gezahlten Altersteilzeitbezüge einerseits mit den Vollarbeitszeitbezügen während der tatsächlichen Beschäftigungszeit zuzüglich der Vollzeitbezüge für die sechs anschließenden Monate fiktiver Arbeitszeit andererseits gegenüber zu stellen.
Rechtsgebiete:ATZV
Vorschriften:ATZV § 2 a,
Stichworte:Beamter, Altersteilzeit, Blockmodell, Besoldung, Vollarbeitszeit, Teilzeit, Arbeitsphase, vorzeitiger Ruhestand, Vorteilsausgleich, Vergleichsberechnung, Alimentationsprinzip,
Verfahrensgang:VG Koblenz 2 K 664/03.KO vom 29.10.2003

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