Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-RHEINLAND-PFALZBeschluss vom 22.02.2006, Aktenzeichen: VGH A 5/06 

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Aktenzeichen: VGH A 5/06

Beschluss vom 22.02.2006


Leitsatz:1. Verstöße gegen die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 LV gewährleisteten Voraussetzungen und Formen freiheitsbeschränkender Gesetze stellen stets auch eine Verletzung der Freiheit der Person gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 LV dar.

2. Das Recht eines Beschuldigten, im Rahmen seiner Vorführung vor dem zuständigen Richter gemäß § 115 Abs. 1 StPO, die zugleich seine erste richterliche Vernehmung gemäß § 136 Abs. 1 StPO darstellt, nach entsprechender Belehrung einen Verteidiger hinzuzuziehen, dürfte zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien gehören, deren Beachtung Art. 5 Abs. 1 Satz 2 LV fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht.

3. Zur Folgenabwägung im einstweiligen Anordnungsverfahren.
Rechtsgebiete:LV, StPO
Vorschriften:LV Art. 5 Abs. 1 Satz 2, LV Art. 5 Abs. 1 Satz 1, StPO § 115 Abs. 1, StPO § 136 Abs. 1,
Verfahrensgang:AG Koblenz 2050 Js 59795/04 vom 14.12.2005
AG Koblenz 2050 Js 59795/04 am 19.12.2005

Volltext

Um den Volltext vom OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss vom 22.02.2006, Aktenzeichen: VGH A 5/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-RHEINLAND-PFALZ - 22.02.2006, VGH A 5/06" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum