Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-RHEINLAND-PFALZBeschluss vom 08.05.2006, Aktenzeichen: 6 B 10359/06.OVG 

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Aktenzeichen: 6 B 10359/06.OVG

Beschluss vom 08.05.2006


Leitsatz:Als Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit bedurfte ein Spielgerät schon bisher einer Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, das als Gewinn lediglich eine (unkörperliche) Weiterspielberechtigung bot, die der Spieler als Einsatz verwenden konnte.

Das Erfordernis einer solchen Bauartzulassung kann nicht nachträglich durch Veränderung der Programmierung entfallen. Ob die ursprünglich vorhandene Gewinnmöglichkeit durch technische Vorkehrungen auf Dauer ausgeschlossen ist, kann bei der Prüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt festgestellt werden.
Rechtsgebiete:GewO
Vorschriften:GewO § 15, GewO § 15 Abs. 2, GewO § 33c, GewO § 33c Abs. 1, GewO § 33c Abs. 1 S. 1, GewO § 33c Abs. 1 S. 2,
Stichworte:Gewerberecht, Spiel, Spielgerät, Geldspielgerät, Unterhaltungsspiel, Gewinnspiel, Gewinnspielgerät, Geldgewinnspielgerät, Gewinnmöglichkeit, Fun Games, Aufstellung, Betrieb, Gaststätte, Erlaubnis, Zulassung, Bauartzulassung, PTB, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Einsatz, Freispiel, Weiterspielberechtigung, Umrüstung, Update, Software, Programmierung, Spielverordnung,
Verfahrensgang:VG Neustadt a.d.W. 4 L 180/06.NW vom 08.03.2006

Volltext

Um den Volltext vom OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss vom 08.05.2006, Aktenzeichen: 6 B 10359/06.OVG anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-RHEINLAND-PFALZ - 08.05.2006, 6 B 10359/06.OVG" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum