JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 11 / 2008
Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AMG |
| Leitsatz: | Stoffe, deren abschließende Bewertung im Sinne einer Nutzen-Risiko-Abschätzung näherer Prüfung bedarf, sind nicht in die sog. Traditionsliste (§ 109a Abs. 3 AMG) aufzunehmen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 13 A 2659/06 | |
| Leitsatz: | 1. Einem in Sichtweite eines möglicherweise denkmalwürdigen Gebäudes wohnenden "interessierten Bürger" steht kein Anspruch darauf zu, die Frage der Denkmaleigenschaft durch die zuständigen Behörden in einem Verwaltungsverfahren überprüfen zu lassen. 2. Es darf nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass Art. 14 GG oder das DSchG NRW dem Denkmaleigentümer subjektiv-öffentliche, in der Denk-maleigenschaft seines Eigentums wurzelnde Abwehrrechte gegen an das Denkmal heranrückende Beeinträchtigungen durch bauliche Anlagen oder Nutzungen verleihen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 10 B 1732/08 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, 4. BImSchV |
| Leitsatz: | 1. Betreiber einer immissionsschutzrechtlichen Anlage ist derjenige, der unter Berücksichtigung der konkreten rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Gegebenheiten bestimmenden Einfluss auf die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb der Anlage ausübt. Betreiber in diesem Sinne kann auch eine Personenmehrheit sein. 2. Halten zwar verschiedene Träger jeweils das Eigentum an einzelnen Teilanlagen stehen die Träger aber in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis zueinander, dass letztlich eine Person, eine bestimmte Personenmehrheit oder aber die Gesamtheit den bestimmenden Einfluss auf den Betrieb der Gesamtanlage hat, so liegt nur ein Anlagenbetreiber vor. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 8 B 1476/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Leitsatz: | Ein Auswahlverfahren zur Besetzung einer Beförderungsstelle ist fehlerhaft, wenn die der Auswahlentscheidung zu Grunde liegenden wesentlichen Erwägungen nicht schriftlich niedergelegt sind (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178). |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 6 B 1416/08 | |