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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Nordrhein-WestfalenVerkündungsdatum10 / 2008 

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Entscheidungen 10 / 2008



Insgesamt sind 30 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 16 B 978/08 vom 31.10.2008

Rechtsgebiete:StVG, FeV, BtMG
Leitsatz:Es ist bislang nicht hinreichend geklärt, wie sich der Konsum von Khat auf die Kraftfahreignung auswirkt. Bis zur Klärung scheidet die Regelannahme nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung aus, dass sich ein Khatkonsument als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet erwiesen hat.

Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, ob trotz fehlender Klärung der Auswirkungen eines Khatkonsums erhebliche Zweifel an der Kraftfahreignung des Khatkonsumenten bestehen. Aufgrund solcher Zweifel kann die allgemeine Interessenabwägung im gerichtlichen Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine sofort vollziehbare Fahrerlaubnisentziehung zulasten des Khatkonsumenten ausfallen.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 16 B 978/08



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 14 A 1420/07 vom 31.10.2008

Rechtsgebiete:GrStG
Leitsatz:1. Voraussetzung für einen Grundsteuererlass wegen einer wesentlichen Ertragsminderung ist weiterhin das Vorliegen atypischer Umstände oder eines strukturell bedingten Leerstandes.

2. Auch ein längerer Leerstand bei einem gewerblichen Objekt mit spezieller Ausstattung und besonderem Verwendungsprofil begründet noch keine atypischen Umstände.

3. Eine Ertragsminderung kann auch dann zu vertreten sein, wenn sie auf einer gegebenenfalls nachvollziehbaren unternehmerischen Entscheidung beruht, ein Gesamtobjekt zu einem nur geringen Mietzins zu vermieten.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 14 A 1420/07

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 15 A 2450/08 vom 31.10.2008

Rechtsgebiete:GO NRW, VwGO
Leitsatz:1. Der Vorstand einer Anstalt öffentlichen Rechts nach § 114a GO NRW ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 58 Abs. 1 VwGO.

2. Zur Schriftlichkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung.

Der Kläger legte nach Ablauf der Frist für die Einlegung des Widerspruchs gegen einen Kanalanschlussbeitragsbescheid Widerspruch ein, der als unzulässig zurückgewiesen wurde. Mit seiner Klage gegen den Bescheid machte er geltend, die Widerspruchsfrist sei nicht abgelaufen, da die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig sei. Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das klageabweisende Urteil hatte keinen Erfolg.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 15 A 2450/08

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 5 A 2437/06 vom 30.10.2008

Rechtsgebiete:BRAO, SVR
Leitsatz:Ein Rechtsanwalt, der wegen sozialer Ängste nicht mehr in der Lage ist, vor Gericht aufzutreten und mit mehr als zwei Gesprächspartnern gleichzeitig zu kommunizieren, ist aus diesem Grunde nicht berufsunfähig im Sinne der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen. Er kann vielmehr auf anwaltliche Tätigkeiten verwiesen werden, bei denen seine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht zum Tragen kommt. Das Risiko, auf dem aktuellen Arbeitsmarkt eine entsprechende Tätigkeit zu finden, ist von der Versicherungsleistung des Versorgungswerks nicht gedeckt.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 5 A 2437/06


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