JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 09 / 2008
Insgesamt sind 33 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | RettG NRW |
| Leitsatz: | Für die Überprüfung der Vergabe von Rettungsdienstleistungen nach §§ 9, 13 RettG NRW ist der Verwaltungsrechtsweg nicht gegeben. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 13 B 1384/08 | |
| Leitsatz: | Wird anlässlich einer Beförderungsentscheidung im Bereich der Polizei bei einem Qualifikationsvergleich der Bewerber eine im Statusamt A 9 BBesO (mittlerer Dienst) erteilte Beurteilung um eine ganze Notenstufe geringer bewertet als eine im Statusamt A 9 BBesO (gehobener Dienst) erteilte Beurteilung, bedarf dies der Plausibilisierung. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 6 B 826/08 | |
| Rechtsgebiete: | MVergV |
| Leitsatz: | Der Vorrang des Freizeitausgleichs nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 MVergV kann dem Anspruch teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte auf anteilige Besoldung für zusätzlich zum Teilzeitdeputat geleistete Unterrichtsstunden nicht entgegen gehalten werden. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 6 A 2261/05 | |
| Leitsatz: | 1. Dass bei einem Qualifikationsvergleich einer in einem höherwertigen Amt erteilten dienstlichen Beurteilung grundsätzlich ein größeres Gewicht zukommt als der gleichlautenden Beurteilung eines Mitbewerbers in einem niedrigeren Amt, erklärt sich aus den mit dem höherwertigen Amt regelmäßig verbundenen höheren Leistungs- und Befähigungsanforderungen; dementsprechend muss sich die Gewichtung der in unterschiedlichen Statusämtern erteilten Beurteilungen an den abstrakten Anforderungen dieser Statusämter orientieren. 2. Der Dienstherr muss die Aussagekraft der Bewertung eines Einzelmerkmals in länger zurückliegenden älteren Beurteilungen besonders begründen, wenn er dieser Bewertung ausschlaggebende Bedeutung beim Qualifikationsvergleich ansonsten gleich qualifizierter Bewerber zumisst (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21.8.2007 - 6 B 731/07 -). |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 6 B 819/08 | |