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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Nordrhein-WestfalenVerkündungsdatum03 / 2008 

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Entscheidungen 03 / 2008



Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 13 B 310/08 vom 27.03.2008

Rechtsgebiete:VergabeVO NRW
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen der Zulassung zu einem Zweitstudium (hier: Tiermedizin).
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 13 B 310/08



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 8 A 586/08 vom 25.03.2008

Rechtsgebiete:StVZO
Leitsatz:Die Feststellung des Fahrzeugführers ist im Sinne des § 31a StVZO (Führung eines Fahrtenbuchs) auch dann unmöglich, wenn die Ermittlungen zwar auf einen bestimmten Täter hindeuten, die Behörde jedoch keine ausreichende Überzeugung von der Täterschaft des Verdächtigen gewinnen konnte.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 8 A 586/08

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 16 A 2399/05 vom 20.03.2008

Rechtsgebiete:LBliGG, GHBG, SGB X
Leitsatz:Wenn sich während des laufenden Bezugs von Blindengeld erweist, dass die betroffene Person nicht bzw. nicht mehr blind ist, richtet sich die Einstellung der Leistungen jedenfalls dann nach den Vorschriften über die Rücknahme bzw. Aufhebung von sozialrechtlichen Dauerverwaltungsakten (§§ 45 Abs. 1 und 3 bzw. 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X), wenn der zugrundeliegende Bewilligungsbescheid im Sinne einer dauerhaften Leistungsgewährung auszulegen ist.

Zu den Voraussetzungen der §§ 45 und 48 SGB X im Blindengeldrecht, insbesondere zur Annahme eines Vorbehalts der Leistungsprüfung bzw. Leistungseinstellung bei einer Änderung der Bewilligungsvoraussetzungen.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 16 A 2399/05

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 16 A 1847/04 vom 20.03.2008

Rechtsgebiete:AG-BSHG NRW, BSHG, 2. ZuständigkeitslockerungsG
Leitsatz:§ 6 Abs. 1 AG-BSHG NRW in der Fassung des Zweiten Modernisierungsgesetzes vom 9.5.2000 (GV NRW 462, 470), nach dessen Satz 1 die kreisangehörigen Gemeinden die Hälfte der Sozialhilfeaufwendungen zu tragen hatten, soweit sie von dem jeweiligen Kreis durch Satzung zur Durchführung der Aufgaben nach dem BSHG herangezogen worden sind, verstieß nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen § 96 Abs. 1 BSHG in der Fassung des Art. 19 des 2. Zuständigkeitslockerungsgesetzes vom 3.5.2000 (BGBl. I 632).
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 16 A 1847/04


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