JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 01 / 2008
Insgesamt sind 35 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 33 bis 36:
| Rechtsgebiete: | BImSchG |
| Leitsatz: | 1. Zur Sicherstellung eines schallleistungsreduzierten Betriebs einer Windkraftanlage ist es ausreichend, den maximal zulässigen Schallemissionspegel der Windkraftanlage in der Genehmigung festzuschreiben. 2. Der Anlagenbetreiber kann im Überwachungsverfahren den Nachweis, dass er den maximal zulässigen Schallemissionspegel einhält, auch durch aufgezeichnete Rotordrehzahlen führen; dann obliegt ihm der Nachweis, dass der in der Genehmigung festgesetzte Schallleistungspegel bei Einhaltung bestimmter Rotordrehzahlen tatsächlich nicht überschritten wird. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 8 A 1319/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Leitsatz: | 1. Die durch die Einholung eines Privatgutachtens in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren entstandenen Kosten eines Beteiligten sind nur erstattungsfähig, wenn das Gutachten in dem Verfahren vorgelegt worden ist. Die Berücksichtigung einer internen Stellungnahme in einem anwaltlichen Schriftsatz reicht nicht aus. 2. Die Mitwirkung eines privaten Sachverständigen ist nicht i.S.d. § 162 Abs. 1 VwGO zur Rechtsverteidigung notwendig, wenn sie nicht über eine Ergänzung und Erläuterung etwaiger Unklarheiten eines bereits im (immissionsschutzrechtlichen) Genehmigungsverfahren vorgelegten Gutachtens hinausgeht. 3. Die Höhe der nach § 162 Abs. 1 VwGO notwendigen Aufwendungen ist bei der Einschaltung eines privaten Gutachters nicht auf die Kosten eines vom Gericht beauftragten Gutachters beschränkt. Der vertraglich vereinbarte Stundensatz ist grundsätzlich erst dann nicht erstattungsfähig, wenn das Honorar offensichtlich unangemessen ist. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 8 E 1152/07 | |
| Rechtsgebiete: | GTK, BKVO |
| Leitsatz: | 1. Soweit nicht Sonderregelungen eingreifen, wird die zuschussfähige Obergrenze des Personaleinsatzes in Kindergärten durch § 1 Abs. 7 Satz 1 BKVO i.V.m. der zugehörigen Tabelle (Anlage) abschließend und unabhängig von individuellen arbeitsrechtlichen Personalkostenfaktoren (z. B. Kündigungsfristen, arbeitsgerichtlichen Abfindungsvergleichen etc.) bestimmt. 2. Die Bestimmung des Kostenanteils, der auf einen nach § 1 Abs. 7 Satz 1 BKVO ermittelten Stundenüberhang entfällt, richtet sich nach § 1 Abs. 6 Satz 1 BKVO; in der Regel ist bezogen auf den jeweiligen Bereich (FK - Fachkraftstunden - bzw. EK - Ersatzkraftstunden -), in dem ein Überhang ermittelt worden ist, der in diesem Bereich gezahlte höchste Stundensatz zugrundezulegen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 12 A 4698/06 | |
"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - Entscheidungen 01 / 2008 - Seite 9" © JuraForum.de — 2003-2012
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