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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Nordrhein-WestfalenVerkündungsdatum01 / 2008 

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Entscheidungen 01 / 2008



Insgesamt sind 35 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 3 A 180/08 vom 31.01.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Leitsatz:1. Das Datum der Einlieferung der Rechtsmittelschrift einer Behörde bei der Post ist für das Gericht nicht offenkundig, wenn der Umschlag, in dem das Schreiben bei Gericht eingeht, nur den Postfreistempleraufdruck der Behörde trägt.

2. Zur Darlegung fehlenden Verschuldens an der Versäumung einer Rechtsmittelfrist gehören auch bei einer Behörde Angaben zur Organisation des Postausgangs sowie der Postausgangskontrolle hinsichtlich fristwahrender Schriftstücke.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 3 A 180/08



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 18 A 4547/06 vom 31.01.2008

Rechtsgebiete:VwVfG NRW, AuslG 1990, AufenthG, StAG
Leitsatz:1. Der Aufenthaltstitel eines Ausländers erlischt mit dessen Einbürgerung und lebt nach einem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nicht wieder auf.

2. Aufenthaltszeiten (hier unbefristete Aufenthaltserlaubnis), die vor einer inzwischen nach § 25 StAG erloschenen Einbürgerung liegen, sind im Rahmen des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG nicht berücksichtigungsfähig.

3. Der Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach § 9 Abs. 2 AufenthG kann nicht nach Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 18 A 4547/06

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 8 A 90/08 vom 30.01.2008

Rechtsgebiete:LG NRW
Leitsatz:Eine Gefahr für Personen, die nach Maßgabe der örtlichen Baumschutzsatzung die Erteilung einer Fällgenehmigung ermöglicht, kann bestehen, wenn der geschützte Baum (hier: eine Eibe) giftig ist und in einem von kleinen Kindern genutzten Garten steht.

Die nach der Baumschutzsatzung weiter erforderliche Prüfung, ob die Gefahr nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand zu beheben ist, erfordert eine einzelfallbezogene Abwägung der widerstreitenden privaten und öffentlichen Belange. In diese Abwägung sind auf der einen Seite insbesondere die Art der Gefahr und die mit einer Gefahrenbeseitigung verbundenen Belastungen des Eigentümers und auf der anderen Seite die für den Erhalt des Baums an seinem konkreten Standort sprechenden öffentlichen Belange einzustellen.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 8 A 90/08

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 16 A 1148/06 vom 28.01.2008

Rechtsgebiete:RettG NRW
Leitsatz:Unternehmen, die aufgrund einer Genehmigung nach den §§ 18 ff. RettG NRW in der Notfallrettung und im Krankentransport tätig, aber nicht nach § 13 RettG NRW am Rettungsdienst beteiligt sind, benötigen für ihre Fahrer eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 16 A 1148/06


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