JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 12 / 2007
Insgesamt sind 30 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | FMV |
| Leitsatz: | Es bestehen keine erheblichen Zweifel an der Gültigkeit des Art. 1 Nr. 4 der Richtlinie 2002/2/EG, soweit in diesem eine Verpflichtung zur offenen Deklaration der Futtermittelausgangserzeugnisse mit einer Toleranzspanne von +/- 15 % vorgesehen ist. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 13 B 919/07 | |
| Rechtsgebiete: | SGB IX, SchwbAV |
| Leitsatz: | 1. Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben nach § 102 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e) SGB IX i.V.m. § 24 SchwbAV ist nicht auf arbeitsplatzbezogene Maßnahmen beschränkt, die etwa dem Erhalt des Arbeitsplatzes dienen, den der schwerbehinderte Mensch gerade innehat, oder die die Erlangung eines konkret in Aussicht stehenden Arbeitsplatzes fördern. 2. Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist auch nicht auf den Ausgleich lediglich der unmittelbar behinderungsbedingten Nachteile begrenzt. 3. Ein Nachschieben von Gründen durch den Beklagten zur Heilung einer ermessensfehlerhaften Entscheidung über Hilfen für Schwerbehinderte ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausgeschlossen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 12 A 2269/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BBergG, EnWG, Richtlinie 92/43 EWG, Richtlinie 79/409/EWG, LPlG NRW 1994 |
| Leitsatz: | 1. § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG entfaltet zugunsten der Eigentümer, deren Grundstücke für einen Tagebau in Anspruch genommen werden sollen, drittschützende Wirkung. 2. Die bei der Zulassung eines Rahmenbetriebsplans nach § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG zu prüfende energiepolitische Erforderlichkeit eines Braunkohlentagebauvorhabens setzt in Anlehnung an das Fachplanungsrecht eine Planrechtfertigung voraus. Diese Voraussetzung ist im Hinblick auf den Beitrag der Braunkohle aus dem Tagebauvorhaben Garzweiler I/II für die Stromerzeugung in der Bundesrepublik Deutschland aus der Perspektive des hier maßgeblichen Beurteilungszeitpunkts Februar 2000 erfüllt. 3. Die Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Braunkohlentagebau Garzweiler I/II, der mit der Umsiedlung zahlreicher Menschen verbunden ist, greift grundsätzlich nicht in den Schutzbereich des Art. 11 GG oder des Art. 2 Abs. 2 GG ein; die Umsiedlung ist im Sinne von § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG mit öffentlichen Interessen vereinbar. 4. Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG sind durch ein Bergbauvorhaben bedingte Beeinträchtigungen gemeinschaftsrechtlich geschützter Gebiete außerhalb des Bereichs des Rahmenbetriebsplans grundsätzlich zu berücksichtigen. 5. Die Vorgaben der Habitatrichtlinie gelten nicht für Projekte, deren Genehmigung vor dem Datum beantragt worden ist, an dem die Frist für die Umsetzung der Richtlinie ablief. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 11 A 1194/02 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AufenthV |
| Leitsatz: | 1. § 5 Abs. 2 AufenthG ist in den Fällen der §§ 39 bis 41 AufenthV unanwendbar. 2. Die durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union erfolgte Änderung des § 39 Nr. 3 AufenthV ist unanwendbar, wenn vor deren Inkrafttreten dessen Voraussetzungen erfüllt waren. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 18 B 1535/07 | |