JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 09 / 2007
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VwVfG NRW |
| Leitsatz: | 1. Eine Baugenehmigung ist unbestimmt, wenn sich weder aus dem Bauschein noch aus den mit Zugehörigkeitsvermerk versehenen Bauvorlagen Inhalt, Reichweite und Umfang der genehmigten Nutzung eindeutig erkennen lassen. 2. Ein Etikettenschwindel liegt vor, wenn ein Bauvorhaben mit seinem Nutzungszweck unzulässig ist und deshalb eine zulässige Nutzung vorgeschoben wird. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 10 A 4372/05 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Leitsatz: | Für die Bewertung der von landwirtschaftlichen Betrieben ausgehenden Geruchsbelastungen gibt ein auf der Grundlage der GIRL erstelltes Gutachten eine Orientierungs- bzw. Entscheidungshilfe. In einem (faktischen) Dorfgebiet, das durch praktizierende landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltung geprägt ist, können auch Gerüche zuzumuten sein, die 15 % der Jahresgeruchsstunden überschreiten. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 7 A 1434/06 | |
| Rechtsgebiete: | RettG NRW |
| Leitsatz: | Im Rahmen der Funktionsschutzklausel des § 19 Abs. 4 Satz 1 RettG NRW ist grundsätzlich nicht vorab zu prüfen, ob überhaupt ein funktionsfähiger Rettungsdienst vorliegt, der beeinträchtigt werden kann (Bestätigung der Senatsrechtsprechung). Eine nach § 19 Abs. 4 Satz 1 RettG NRW relevante Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses an einem funktionsfähigen Rettungsdienst liegt nur vor, wenn bei Gebrauch der beantragten Genehmigung ernstliche und schwerwiegende Nachteile für den öffentlichen Rettungsdienst im Sinne des § 6 RettG NRW zu befürchten sind. Der zuständigen Behörde steht bei der Prognose, ob eine relevante Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses an einem funktionsfähigen Rettungsdienst im Sinne des § 19 Abs. 4 RettG NRW zu erwarten ist, ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Spielraum zu. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 13 A 2541/04 | |
| Rechtsgebiete: | LBG NRW, StGB |
| Leitsatz: | Eine Vernachlässigung der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte kann ggf. unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Fürsorgepflicht oder des "Mitverschuldens" als Mitursache einer dienstlichen Verfehlung bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 21d A 4059/06.O | |