JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 08 / 2007
Insgesamt sind 24 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:
| Rechtsgebiete: | SchulG NRW, GG, LV NRW |
| Leitsatz: | Die Vorschriften über den Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule in § 11 Abs. 4 SchulG NRW verstoßen nicht gegen die Schulformwahlfreiheit, die sich aus dem Erziehungsrecht der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 8 Abs. 1 Satz 2 LV NRW ergibt. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 19 B 1058/07 | |
| Rechtsgebiete: | StVG, FeV |
| Leitsatz: | Sind die im Verkehrszentralregister eingetragenen Punkte gemäß § 4 Abs. 5 Satz 2 StVG auf 17 zu reduzieren, kann bei hinreichend begründeten Eignungszweifeln vom Fahrerlaubnisinhaber die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gefordert werden. Will die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis ohne vorherige Gutachtenanforderung entziehen, fordert dies eine sorgfältige Würdigung der Umstände des Einzelfalls. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 16 B 1071/07 | |
| Rechtsgebiete: | KWahlG, KWahlO |
| Leitsatz: | 1. Der Wahlleiter ist bei der Ersatzbestimmung eines Vertreters nach dem Kommunalwahlgesetz nicht befugt, durch Verwaltungsakt festzustellen, dass ungeachtet seiner früheren Benachrichtigung ein Bewerber nicht Mitglied des Rates geworden ist. 2. Ein Bewerber, der im Zeitpunkt des Ausscheidens eines Ratsmitglieds in der Reserveliste gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 KWahlG als Listennachfolger außer Betracht bleibt, wird auch dann nicht Ratsmitglied, wenn er die Wahl nach einer entsprechende Benachrichtigung des Wahlleiters annimmt. Eine nach Maßgabe des Wahl- und Wahlprüfungsrechts gesicherte Position erlangt er erst ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung der Feststellung nach § 45 Abs. 2 Satz 1 KWahlG, dass er Listennachfolger ist. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 15 B 902/07 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, KV-GKG, VwGO |
| Leitsatz: | Ist die Hauptsache durch gerichtlichen Vergleich beendet und anschließend über die Kosten nach § 161 Abs. 2 VwGO entschieden worden, rechtfertigt eine solche Beendigung des Verfahrens grundsätzlich keine Gebührenermäßigung nach Nr. 5124 Nr. 3 KV-GKG. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 18 A 2612/06 | |
"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - Entscheidungen 08 / 2007 - Seite 6" © JuraForum.de — 2003-2012
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