JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 07 / 2007
Insgesamt sind 25 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BÄO |
| Leitsatz: | Die Durchführung medizinisch nicht indizierter Dialysemaßnahmen rechtfertigt die Anordnung des Ruhens der Approbation als Arzt und deren sofortige Vollziehung. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 13 B 929/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Leitsatz: | Einzelfall zur Frage der Beeinträchtigung eines Nutzungsrechts an einem entwidmeten Kirchgebäude (u.a. zu Gottesdiensten und Andachten) durch bevorstehende Baumaßnahmen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 5 B 1178/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Leitsatz: | 1. Vom Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) ist sowohl die Würdigung des Vorbringens des Asylbewerbers im Hinblick auf Glaubwürdigkeit und Wahrheitsgehalt des dargestellten Sachverhalts als auch bei Geltendmachung gesundheitlicher Beeinträchtigungen die Wertung vorliegender ärztlicher Atteste und Stellungnahmen umfasst. 2. Verneinung des Vorliegens einer Posttraumatischen Belastungsstörung durch einen Sachverständigen (Einzelfall einer Frau aus dem Kosovo). |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 13 A 2745/04.A | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, AufenthG |
| Leitsatz: | 1. § 104 Abs. 1 AufenthG ermöglicht nicht die unbefristete Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis über den 31.12.2004 hinaus, sondern schreibt lediglich vor, dass über Altanträge nach den Anspruchsgrundlagen des alten Rechts zu entscheiden ist. 2. Ein vor dem 1.1.2005 gestellter Antrag auf unbefristete Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist bei Fehlen entgegenstehender Anhaltspunkte sowohl an § 24 AuslG als auch an § 9 AufenthG zu messen. 3. § 104 Abs. 1 AufenthG ermöglicht es nicht, bei der Prüfung eines solchen Antrags einzelne Erteilungsvoraussetzungen einer der beiden Vorschriften nach dem Günstigkeitsprinzip mit solchen der jeweils anderen Vorschrift zu kombinieren. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 19 E 517/07 | |