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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Nordrhein-WestfalenVerkündungsdatum04 / 2007 

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Entscheidungen 04 / 2007



Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 6 B 2676/06 vom 27.04.2007

Rechtsgebiete:BRL Pol
Leitsatz:1. Erfolgloser Antrag eines Kriminaloberkommissars auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, den Dienstherrn zu verpflichten, fünf freie Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A11 BBesO vorläufig nicht mit Konkurrenten zu besetzen.

2. Zu den Anforderungen an die Begründungen nach Nrn. 8.1 und 9.2 BRL Pol.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 6 B 2676/06



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 14 A 661/06 vom 25.04.2007

Rechtsgebiete:GG, BVerfGG, AO
Leitsatz:Die Erhebung von Grundsteuer auch für selbst genutzte Einfamilienhäuser ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 14 A 661/06

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, VerfGH 9/06 vom 24.04.2007

Rechtsgebiete:HG 2004/2005, HGrG, LHO
Leitsatz:1. Von der in Art. 83 Satz 2 Hs. 1 LV NRW normierten Regelverschuldungsgrenze darf grundsätzlich nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und darüber hinaus allenfalls zur Bewältigung exzeptioneller Sondersituationen abgewichen werden.

2. Eine derartige Sondersituation liegt nicht schon dann vor, wenn während des laufenden Haushaltsjahres ein Regierungswechsel erfolgt und die neue Landesregierung sich aufgrund der vorgefundenen Haushaltssituation nicht in der Lage sieht, die von ihr als zwingend notwendig erachteten Ausgaben ohne Überschreitung der Kreditgrenze zu tätigen.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, VerfGH 9/06

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 21d A 571/07.BDG vom 23.04.2007

Rechtsgebiete:BDG
Leitsatz:Die Gewährung eines Unterhaltsbeitrages kann unter der Geltung des Bundesdisziplinargesetzes allein in der Entscheidung ergehen, aufgrund der der Beamte aus dem Beamtenverhältnis entfernt oder das Ruhegehalt aberkannt worden ist (vgl. § 10 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 BDG). Eine erweiternde Auslegung dieser Bestimmungen kommt nicht in Betracht.

Die neue Rechtslage kann deshalb dazu führen, dass der frühere Beamte auf den Bezug von Sozialhilfe zu verweisen ist, obgleich sich nach Ergehen der Entscheidung und nach Ablauf des Zeitraums, in dem der Unterhaltsbeitrag gewährt worden ist, eine weitere oder erstmalig auftretende Bedürftigkeit des ehemaligen Beamten herausstellt.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 21d A 571/07.BDG


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