JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 01 / 2007
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Leitsatz: | In Vergabestreitigkeiten vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit, also in den nach § 100 Abs. 1 GWB unterschwelligen oder nach § 100 Abs. 2 GWB ausgenommenen Vergabeverfahren, ist der Streitwert regelmäßig nach § 52 Abs. 1 GKG entsprechend der Streitwertregelung für dem GWB unterfallende Beschwerdeverfahren mit 5 % der Bruttoauftragssumme (§ 50 Abs. 2 GWB) anzusetzen. Eine Minderung dieses Streitwerts in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist regelmäßig nicht vorzunehmen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 15 E 1386/06 | |
| Rechtsgebiete: | LBG NRW, VwZG, VwGO |
| Leitsatz: | Das Recht eines Beamten, sich auf die aus der fehlenden Nachweisbarkeit des Zugangs folgende Unwirksamkeit einer Entlassungsverfügung zu berufen, kann verwirkt sein, wenn der Beamte Kenntnis von der Entlassung hatte und die damit verbundene Beendigung des Beamtenverhältnisses von allen Beteiligten übereinstimmend über mehrere Jahre faktisch vollzogen wird. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 6 A 2316/05 | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG |
| Leitsatz: | 1. § 26 AsylVfG gilt in allen am 1.1.2005 noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Asylanerkennungsverfahren. 2. Die Gewährung von Familienasyl oder Familienabschiebungsschutz nach § 26 AsylVfG setzt neben dem Asylantrag keinen weiteren Antrag voraus. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 15 A 5137/05.A | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauO NRW |
| Leitsatz: | 1. Im Rahmen einer Nachbarklage müssen inzwischen ergangene Rechtsänderungen zugunsten des Bauherrn berücksichtigt werden. Ein Erfolg im vorläufigen Rechtsschutzverfahren scheidet von vornherein aus, wenn die begehrte Baugenehmigung unter Anwendung neuen Rechts sofort wieder erteilt werden müsste. 2. Die Regelung über das Schmalseitenprivileg und dessen Inanspruchnahme vor nur zwei Außenwänden ist mit dem 2. Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.12.2006, GV. NRW. S. 614, ersatzlos entfallen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 10 B 2456/06 | |