JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 12 / 2006
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauNVO, BImSchG |
| Leitsatz: | Im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die einem Nachbarn erteilte Baugenehmigung sind entscheidungserhebliche Tatsachen durch das Beschwerdegericht auch dann zu berücksichtigen, wenn sie vom Beschwerdeführer erst nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung selbst geschaffen worden sind. Es kann abwägungsgerecht sein, angrenzend an ein faktisches (reines) Wohngebiet durch Bebauungsplan ein Sondergebiet für die Errichtung von Autohäusern festzusetzen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 7 B 2193/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, LBG NRW |
| Leitsatz: | Die aus Anlass einer Beförderungsbewerbung für die Stelle eines Studiendirektors als ständiger Vertreter des Leiters eines Gymnasiums angefertigte Bedarfsbeurteilung muss über die mit der Wahrnehmung der Leitungsposition im Zusammenhang stehenden Fähigkeiten Aufschluss geben. Hat der Beförderungsbewerber in der Vergangenheit bereits von Amts wegen als dienstältester Studiendirektor Aufgaben der stellvertretenden Schulleitung wahrgenommen, müssen diese einer Bewertung unterzogen werden. Zur Frage der Anforderungen an die Aktualität von Bedarfsbeurteilungen (offen gelassen). |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 6 B 2214/06 | |
| Rechtsgebiete: | GewO, SpielV, OBG |
| Leitsatz: | 1. Die Ordnungsbehörde kann dem Betreiber einer Spielhalle die Durchführung einer sog. Jackpot-Verlosung untersagen. 2. Dies gilt auch dann, wenn die Verlosung von einem Dritten durchgeführt wird und jedermann unentgeltlich dran teilnehmen kann. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 4 B 1019/06 | |
| Rechtsgebiete: | GebG NRW |
| Leitsatz: | 1. Der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands steht die persönliche Gebührenfreiheit nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 GebG NRW nicht zu. 2. Übt eine Einrichtung i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 5 GebG eine "Mischtätigkeit" aus, d.h. eine solche, die neben kirchlichen Zwecken i.S.d. § 54 AO auch anderen Zwecken dient, ist Voraussetzung für die persönliche Gebührenfreiheit, dass die betreffende Tätigkeit überwiegend, d.h. zu mehr als 50 %, in den von § 54 AO erfassten Bereich fällt. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 9 A 2477/04 | |