JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 09 / 2006
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AMG |
| Leitsatz: | Zu den Anforderungen an die Unterzeichnung einer Klageschrift. Ein Antrag auf Nachzulassung eines Arzneimittels muss die Zulassungsbehörde veranlassen, vor dem eigentlichen Nachzulassungsverfahren zu prüfen, ob die bisherige fiktive Zulassung - etwa nach § 30 Abs. 1 i.V.m. § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AMG - aufzuheben ist. Es gibt nur zwei Möglichkeiten, das eigentliche Nachzulassungsverfahren zu beenden, nämlich das sog. Auflageverfahren (vgl. § 105 Abs. 5a Sätze 1 bis 3 AMG) und das sog. Beanstandungsverfahren (vgl. § 105 Abs. 5 Sätze 1 und 2 AMG). Die Annahme der Zulassungsbehörde, der Zulassungsinhaber werde für die Mängelbeseitigung einen über die Höchstfrist hinausgehenden Zeitraum benötigen, rechtfertigt weder die Gewährung einer die Höchstfrist unterschreitenden Mängelbeseitigungsfrist noch die Gewährung einer das Beanstandungsverfahren zu einer bloßen Förmelei herabstufenden einmonatigen Mängelbeseitigungsfrist. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 13 A 2727/04 | |
| Rechtsgebiete: | WPO |
| Leitsatz: | Wird die Bestellung als vereidigter Buchprüfer nicht innerhalb von fünf Jahren nach bestandener Prüfung beantragt und deshalb eine erneute (Teil-)Prüfung angeordnet, darf die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung regelmäßig die aktuellen Prüfungsanforderungen zu Grunde legen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 4 A 4957/05 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, VwGO |
| Leitsatz: | 1. Die Rechtsprechung des Senats, wonach ein Anspruch auf Gewährung von Abschiebungsschutz einem Ausländer grundsätzlich nicht allein im Hinblick darauf zustehen kann, dass er zuvor die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt hat, wenn dieser Antrag kein fiktives Aufenthaltsrecht nach § 81 Abs. 3, 4 AufenthG auslöste (Beschluss vom 01.06.2005 - 18 B 677/05 -), schließt es nicht aus, dass in einer solchen Konstellation Abschiebungsschutz zu gewähren ist, wenn und solange die Voraussetzungen des § 60a Abs. 2 AufenthG vorliegen. 2. Derartiges kann beispielsweise in den Fällen des § 25 Abs. 5 AufenthG eintreten. Dies ist jedoch ausgeschlossen, wenn ein darauf gerichteter Antrag offensichtlich unschlüssig und nur zur Vermeidung einer bevorstehenden Abschiebung gestellt worden ist. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 18 B 1718/06 | |
| Rechtsgebiete: | LBG |
| Leitsatz: | Erfolglose Klage einer Lehrerin auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Zur Bedeutsamkeit nachträglicher Änderungen der Ermessenspraxis bei der Prüfung eines Neubescheidungsanspruchs. Zur bevorzugten Übernahme von Erziehungsurlaubsvertretungen (sog. "EZU-Kräften") in das Beamtenverhältnis auf Probe gemäß Nr. 2.1 i.V.m. Nr. 1.1 des Runderlasses des Kultusministeriums NRW vom 5.8.1992 - Z C 5.41-0/2-0 Nr. 88/92 -. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 6 A 1755/04 | |