JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 08 / 2006
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| Rechtsgebiete: | GG, GO NRW |
| Leitsatz: | 1. Der Wegfall der 5%-Sperrklausel im nordrhein-westfälischen Kommunalwahlrecht begründet keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung des § 56 Abs. 1 Satz 2 GO NRW über die personelle Mindeststärke von Ratsfraktionen. 2. Eine Gemeinde ist nicht verpflichtet, eine geschäftsordnungsrechtlich einmal gewährte, über die in der Gemeindeordnung geregelten Mindestanforderungen hinausgehende Erweiterung von Minderheitenrechten aufrechtzuerhalten. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 15 A 2611/06 | |
"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - Entscheidungen 08 / 2006 - Seite 6" © JuraForum.de — 2003-2012
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