JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 07 / 2006
Insgesamt sind 21 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AsylVfG |
| Leitsatz: | 1. Ein inlandsbezogenes Ausreisehindernis in Form der Reiseunfähigkeit liegt vor, wenn sich der Gesundheitszustand des Ausländers unmittelbar durch die Ausreise bzw. Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon voraussichtlich wesentlich verschlechtern wird. 2. Zur Vermeidung einer derartigen Reiseunfähigkeit kann es bei Bedarf erforderlich sein, den Übergang des Ausländers in eine Versorgung und Betreuung im Zielstaat zu gewährleisten, ohne dass dort zugleich seine dauerhafte Versorgung sichergestellt sein muss. 3. Insofern ist der Ausländer wie bei der allgemeinen medizinischen Versorgung (vgl. Senatsbeschluss vom 6.9.2004 - 18 B 2661/03 -) regelmäßig auf den allgemein üblichen Standard im Heimatland zu verweisen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 18 B 586/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Leitsatz: | 1. Die Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses (Zustellung nach § 57 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 174 Abs. 4 ZPO) unterliegt nicht dem Vertretungszwang (§ 67 Abs. 1 VwGO). 2. Zur Vermeidung von i.S.v. § 60 VwGO verschuldeten Fristversäumnissen haben Behörden einen Fristenkalender zu führen. 3. Die Fristnotierung hat grundsätzlich bereits vor Unterzeichnung und Rücksendung des Empfangsbekenntnisses zu erfolgen. Eine spätere Fristeintragung dürfte nur dann ausreichen, wenn sie sich an die Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses unmittelbar anschließt und durch dieselbe Person erfolgt. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 15 A 3600/05 | |
| Rechtsgebiete: | KAG NRW |
| Leitsatz: | 1. Ein Grundstück wird grundsätzlich nur durch die nächst erreichbare selbständige Straße erschlossen, wobei es unerheblich ist, ob diese Straße nach dem Straßenbaubeitragsrecht der Gemeinde in den Kreis der beitragsfähigen Anlagen einbezogen ist (hier entschieden für einen Wirtschaftsweg). 2. Im Straßenbaubeitragsrecht können Wirtschaftswege, die im Wesentlichen nicht baulich oder gewerblich nutzbare Außenbereichsgrundstücke erschließen, beitragsfähige selbständige Anlagen sein. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 15 A 2316/04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, LWG, KAG NRW |
| Leitsatz: | 1. Stellt die Gemeinde eine öffentliche Abwasseranlage in der Form zur Verfügung, dass jeder Anschlussnehmer mittels eines auf seine Kosten anzuschaffenden, zu betreibenden und zu unterhaltenden Pumpwerks die Grundstücksabwässer in das öffentliche Druckentwässerungsnetz einzuspeisen hat, so liegt darin keine unzulässige Verschiebung der nach Landesrecht der Gemeinde obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht. 2. Eine so gebotene Anschlussmöglichkeit reicht - bei entsprechender entwässerungsrechtlicher Satzungsregelung der Gemeinde - aus, um nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG NRW die Anschlussbeitragspflicht entstehen zu lassen. 3. Die Gemeinde ist unter Vorteilsgesichtspunkten nach § 8 Abs. 6 KAG NRW nicht verpflichtet, satzungsrechtlich im Beitragssatz danach zu differenzieren, ob die Beitragspflicht durch eine solche Anschlussmöglichkeit oder durch die Möglichkeit des Anschlusses an einen Freispiegelkanal ausgelöst wird. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 15 A 2089/04 | |