JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen > Verkündungsdatum > 01 / 2006
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | PfG NRW F. 1996/2000, PfG NRW F. 2003, PflFEinrVO NRW, BSHG |
| Leitsatz: | Die Bestimmung in § 14 Abs. 1 Satz 1 PfG NRW F. 1996/2000 sowie in § 12 Abs. 2 Satz 1 PfG NRW F. 2003, nach der für die Gewährung des bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses für Investitionsaufwendungen des Einrichtungsträgers (Pflegewohngeld) der örtliche Träger der Sozialhilfe zuständig ist, kann nur als Verweisung auf § 97 Abs. 2 BSHG verstanden werden. Daher besteht für Pflegeplätze in Nordrhein-Westfalen, die von Pflegebedürftigen aus anderen Bundesländern belegt sind, mangels gesetzlich angeordneter Zuständigkeit eines nordrhein-westfälischen Sozialhilfeträgers kein Anspruch auf die Gewährung von Pflegewohngeld (wie OVG NRW, Beschlüsse vom 14.4.2004 - 16 B 461/04 - und vom 19.5.2004 - 16 B 547/04 -). Die Zuständigkeitszuweisung an den Sozialhilfeträger des tatsächlichen aktuellen Aufenthaltsortes der Heimpflegebedürftigen durch § 6 Abs. 1 Satz 4 PflFEinrVO NRW verstieß gegen die anderslautende gesetzliche Zuständigkeitsregelung und war daher unwirksam. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 16 A 4434/04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BBesG, GVEntschVO |
| Leitsatz: | Die mit den Gerichtsvollziehern in Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage der 4. und 6. Verordnung zur Änderung der GEntschVO für das Jahr 2001 abgerechnete Bürokostenentschädigung ist rechtmäßig. Die Änderungsverordnungen verstoßen nicht gegen das Rückwirkungsverbot. Die vorgesehene Entschädigung ist der Höhe nach ausreichend bemessen, die durchschnittlichen Bürokosten (Sach- und Personalkosten) abzugelten. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 1 A 4120/04 | |
| Rechtsgebiete: | BauKaG NRW |
| Leitsatz: | Ein von einem Architekten begangenes außerberufliches Fehlverhalten stellt, auch wenn es den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt, nicht ohne weiteres eine Berufspflichtverletzung dar. Eine Berufspflichtverletzung ist in der Regel aber bei vorsätzlich begangenen schwerwiegenden Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet worden sind, anzunehmen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 6s E 1083/03.S | |
| Rechtsgebiete: | ASchO NRW |
| Leitsatz: | § 5 Abs. 2 Satz 1 ASchO NRW (heute § 46 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW) erlaubt es dem Schulträger nicht, als Kriterium für die Aufnahme von Schülern eine Quote gemeindeangehöriger Schüler festzulegen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 15 A 378/04 | |