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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Nordrhein-WestfalenVerkündungsdatum11 / 2005 

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Entscheidungen 11 / 2005



Insgesamt sind 35 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 33 bis 36:


OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 16 B 736/05 vom 04.11.2005

Rechtsgebiete:VwGO, FeV, Richtlinie 91/439/EWG
Leitsatz:Bei summarischer Überprüfung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO lässt sich derzeit nicht abschließend feststellen, ob im Lichte der Rechtsprechung des EuGH die Entziehung einer im EU-Ausland ausgestellten Fahrerlaubnis rechtmäßig oder rechtswirdig ist, wenn sie einen im Inland lebenden Verkehrsteilnehmer betrifft, dem vor der Erlangung der ausländischen Fahrerlaubnis seine deutsche Fahrerlaubnis wegen Eignungsmängeln entzogen worden war. Bei der demnach durchzuführenden Interessenabwägung sind die Belange der Sicherheit des Straßenverkehrs dem Interesse des Verkehrsteilnehmers übergeordnet, zu seinem Vorteil von der europarechtlich garantierten Freizügigkeit Gebrauch machen zu können.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 16 B 736/05



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 1 A 4935/04.PVB vom 04.11.2005

Rechtsgebiete:BPersVG, ArbGG
Leitsatz:Der Informationsanspruch der Personalvertretung kann es im Zusammenhang mit der Aufgabe der Überwachung der Arbeitszeitschutzbestimmungen einschließen, dass der Leiter der Dienststelle die vorzulegenden Unterlagen (Übersichtslisten) bezogen auf die einzelnen Beschäftigten mit festen Kennziffern versehen muss.

Die formgerechte Einlegung der Anschlussbeschwerde im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren setzt die Unterzeichnung der Beschwerdeanschlussschrift durch eine nach § 11 Abs. 2 ArbGG legitimierte Person voraus. Ein Vertreterhandeln muss dabei nach außen erkennbar sein.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 1 A 4935/04.PVB

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 14 A 3101/03 vom 03.11.2005

Rechtsgebiete:ÄAppO
Leitsatz:1. Eine zur Prüfungsunfähigkeit im medizinischen Sinne führende Belastungsreaktion kann als wichtiger Grund den Rücktritt von einer Prüfung rechtfertigen, wenn sie ihre Ursache in einer vom Prüfling nicht bewältigten, weil nicht erkannten chronischen Überlastungssituation mit psychosomatischer Reaktionsbildung hat.

2. Einzelfall einer vom Prüfling wegen der soziokulturellen Besonderheiten der Herkunft und wegen der besonderen Gegebenheiten im Migrationsprozess nicht erkannten Überlastungssituation.

3. Zur Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung und zur Verbindlichkeit amtsärztlicher Atteste.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 14 A 3101/03


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