( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Nordrhein-WestfalenVerkündungsdatum09 / 2005 

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Entscheidungen 09 / 2005



Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 25 bis 28:


OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 8 A 1893/05 vom 05.09.2005

Rechtsgebiete:StVZO, StGB
Leitsatz:1. Eine Fahrtenbuchauflage kann verhängt werden, wenn der objektive Tatbestand des § 142 Abs. 1 StGB erfüllt ist. Auf Feststellungen zum Vorsatz kommt es nicht an.

2. Nach einer Verkehrsunfallflucht ist eine Fahrtenbuchauflage für die Dauer von drei Jahren verhältnismäßig.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 8 A 1893/05



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 14 E 650/04 vom 01.09.2005

Rechtsgebiete:VwGO, StBGebVO, RBerG, StBerG, II. WoBauG, BGB
Leitsatz:Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Steuerberaters für die verwaltungsgerichtliche Vertretung in anderen als steuerrechtlichen Angelegenheiten.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 14 E 650/04

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 8 A 2810/03 vom 01.09.2005

Rechtsgebiete:BImSchG, BauGB
Leitsatz:1. Eine Gemeinde kann durch ihre Bauleitplanung nur gebietsbezogen steuern, ob gewisse Nachteile oder Belästigungen im Sinne von § 3 BImSchG erheblich sind.

2. Durch textliche Festsetzungen im Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB kann das Schutzniveau nicht mit Wirkung für das Immissionsschutzrecht gegenüber einer gebietsbezogen zu ermittelnden Zumutbarkeitsschwelle abgesenkt werden. Bei solchen Festsetzungen hat sich die Gemeinde am Schutzmodell des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auszurichten und kann es nicht im Wege der Abwägung überwinden.

3. Passiver Schallschutz ist nach dem Schutzmodell des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht ausreichend, um schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden. Er ist nur in den gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Fällen unter strengen Voraussetzungen vorgesehen, damit ein Vorhaben, das dem Gemeinwohl dient, nicht wegen von ihm ausgehender schädlicher Umwelteinwirkungen scheitern muss.

4. Der baurechtliche Bestandsschutz einer störenden Nutzung gewährt nicht jede Nutzungsmöglichkeit, die tatsächlich möglich ist. Er kann sich auch gegenüber einer später hinzugetretenen und ihrerseits bestandskräftig gewordenen empfindlichen Nutzung nur in den Grenzen entfalten, die ihm das dynamisch angelegte Immissionsschutzrecht lässt.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 8 A 2810/03


Seite:  1 ...  4  5  6  7 


Weitere Urteile



Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-nordrhein-westfalen/uebersicht-2005-09-7

"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - Entscheidungen 09 / 2005 - Seite 7" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN