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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht Nordrhein-WestfalenVerkündungsdatum08 / 2005 

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Entscheidungen 08 / 2005



Insgesamt sind 17 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 18 B 633/05 vom 30.08.2005

Rechtsgebiete:AufenthG, AuslG, VwGO
Leitsatz:1. Eine Abschiebungsandrohung wird gegenstandslos, wenn eine solche erneut erlassen wird.

2. Das Rechtsschutzinteresse für eine Klage gegen eine Befristungsverfügung nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG (vormals § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG) bleibt nach Ablauf der ursprünglich erteilten Aufenthaltserlaubnis bestehen, wenn zuvor ein Verlängerungsantrag gestellt worden ist.

3. Zur Frage der Beurteilung einer besonderen Härte im Sinne von § 31 Abs. 2 AufenthG, wenn der Ausländer zusammen mit seinen als Spätaussiedler anerkannten Familienangehörigen (Ehefrau und Kinder) nach Deutschland eingereist ist.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 18 B 633/05



OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 1 A 4779/03.PVL vom 25.08.2005

Rechtsgebiete:LPVG, StGB
Leitsatz:Zur Befugnis des Dienststellenleiters, einen Mitarbeiter, der wegen einer im Zusammenhang mit seiner Amtstätigkeit begangenen Straftat rechtskräftig verurteilt wurde, im Wege der vorläufigen Regelung gemäß § 66 Abs. 8 Satz 1 LPVG NRW umzusetzen.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 1 A 4779/03.PVL

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Urteil, 7 D 2/05.NE vom 25.08.2005

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, LEPro NRW
Leitsatz:Will eine Gemeinde durch Bebauungsplan ein Sondergebiet für ein Einkaufszentrum mit 70.000 m² Verkaufsfläche nahe der Stadtgrenze zu einer Nachbargemeinde festsetzen, in deren Innenstadt ca. 62.000 m² Verkaufsfläche vorhanden sind, hat sie die städtebaulichen Konsequenzen ihrer Planung im Hinblick auf die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung in der Nachbargemeinde und im Hinblick auf deren Zentrenstruktur abzuwägen.

Die Abwägung der städtebaulichen Konsequenzen für die Nachbargemeinde ist auch dann nicht entbehrlich, wenn der Bebauungsplan einen Bereich erfasst, in dem nach § 34 Abs. 1 BauGB a.F. aufgrund der faktischen Gegebenheiten ein Anspruch auf Genehmigung entsprechender (weiterer) Einzelhandelsnutzungen bestand. In die Abwägung können zum Schutz der Nachbargemeinde durch den Bebauungsplan festzusetzende Sortimentsbeschränkungen einzubeziehen sein, und zwar auch dann, wenn die Gemeinde Planschadensersatzansprüche befürchtet.
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 7 D 2/05.NE

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 9 A 1857/03 vom 24.08.2005

Rechtsgebiete:GebG NRW
Leitsatz:Die Gebühr für den Erlass eines Widerspruchsbescheides entfällt nicht, wenn der Widerspruchsbescheid durch Abschluss eines Vergleichs oder auf andere Weise gegenstandslos wird. (Bestätigung von OVG NRW, Urteil vom 14.8.1979 - 2 A 460/77 -)
Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 9 A 1857/03


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